Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) hat das Ziel, die Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können, weiter zu reduzieren. Gemäß den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag wird der NAP weiterentwickelt.

Weiterentwicklung des NAP

Auf Einladung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) tagte am 29. und 30. November 2022 das Forum NAP in Bonn. Rund 90 Vertreterinnen und Vertreter von Bundes- und Landesbehörden sowie von Verbänden und anderen Organisationen aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz, Industrie sowie Haus- und Kleingarten nahmen an der Sitzung teil. Staatssekretärin Silvia Bender stellte den Teilnehmenden die Eckpunkte des BMEL zur Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz vor.

Bender kündigte an, dass das BMEL 2023 ein Gesamtkonzept zur Pflanzenschutzmittel-Reduktion vorlegen wird. In diesem soll das Ziel der europäischen Farm-to-Fork-Strategie, bis 2030 die Verwendung und das Risiko von Pflanzenschutzmitteln insgesamt um 50 % zu reduzieren, als nationales Reduktionsziel aufgegriffen werden. Es ist geplant, dass der NAP einen integralen Bestandteil des Konzepts bilden wird. Hierfür wird der NAP inhaltlich und strukturell weiterentwickelt. Mehr Information zum NAP hier.

Bereits am 1. Juni 2022 hatte das BMEL eine Videokonferenz veranstaltet, in der Vertreterinnen und Vertreter von Interessengruppen, die sich mit dem Thema Pflanzenschutz befassen, ihre Positionen zur Weiterentwicklung einbringen konnten. Der NAP soll um das Themenfeld "Reduktion der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" erweitert werden. Zudem sind Ergänzungen im Themenfeld "Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes" vorgesehen.

NAP - Status quo

Der Aktionsplan baut auf der gegebenen Rechtssituation im Pflanzenschutz auf. Mit einer Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die dem Anwender klare Vorschriften über die Handhabung und Anwendung der Mittel vorgibt, Bestimmungen zur Qualität und Sicherheit von Pflanzenschutzgeräten und zur Sachkunde der Anwender von Pflanzenschutzmitteln, den zusätzlichen Bestimmungen im Pflanzenschutzgesetz und in den Grundsätzen für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz sowie in anderen Rechtsbereichen besteht ein sehr umfassender Rechtsrahmen.

Im Mittelpunkt der bestehenden Maßnahmen stehen die Förderung von Innovationen im Pflanzenschutz und die Weiterentwicklung der Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes. Dazu sollen geeignete Maßnahmen, die von Bund und Ländern durchgeführt und getragen werden, beitragen. Bund und Länder stellen vor dem Hintergrund ihrer Zuständigkeiten Ressourcen zur Verfügung. Beispiele für Maßnahmen sind:

  • Förderung der Entwicklung sowie Weiterentwicklung von Verfahren zur Risikominderung im Pflanzenschutz (Forschung zum integrierten Pflanzenschutz und zum Pflanzenschutz im ökologischen Landbau)
  • Einführung neuer Technologien in die landwirtschaftliche Praxis
  • Einhaltung des notwendigen Maßes bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  • Kulturpflanzen- oder sektorspezifische Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes
  • Entwicklung praxisgerechter Anwendungsbestimmungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
  • Bevorzugte Anwendung oder Einschränkung der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel
  • Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland (u. a. kommunaler Bereich, Bahntrassen)
  • Pflanzenschutz in Haus- und Kleingärten (zum Beispiel verbesserte Bereitstellung von Informationen zum Pflanzenschutz, insbesondere zu nichtchemischen Pflanzenschutzmaßnahmen; Erhebung zum Pflanzenschutz in Haus- und Kleingärten)
  • Verbesserung von Fachwissen und Informationen (Sicherung der Sachkunde für Anwender, Berater und Vertreiber; Stärkung der amtlichen Pflanzenschutzberatung)
  • Verbesserung des Schutzes von Anwendern und unbeteiligten Dritten
  • Einhaltung der Vorschriften zum Pflanzenschutz (Pflanzenschutz-Kontrollprogramm; Maßnahmen gegen den illegalen Handel mit Pflanzenschutzmitteln)
  • Maßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit (Reduktion von Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen; Mehrfachrückstände)
  • Maßnahmen im Bereich des Gewässerschutzes (Erweiterung der Wissensbasis und Verbesserung des Schutzes von Gewässern; Vermeidung von Pflanzenschutzmitteleinträgen in Oberflächengewässer)
  • Erhaltung der biologischen Vielfalt

Die Zielerreichung des Nationalen Aktionsplans wird mit Hilfe eines Satzes von Indikatoren und Datengrundlagen überprüft. Dabei sind Indikatoren gewählt worden, die einen Bezug zu den Zielen des Nationalen Aktionsplans haben und die es ermöglichen, den Zielerreichungsgrad und damit den Erfolg der Maßnahmen des Aktionsplans zu überprüfen.

Modellvorhaben "Demonstrationsbetriebe integrierter Pflanzenschutz"

Eine wichtige Maßnahme im Rahmen des NAP ist die Erprobung und Praxiseinführung neuer integrierter Pflanzenschutzverfahren. Hierzu initiierte das BMEL das Modellvorhaben "Demonstrationsbetriebe integrierter Pflanzenschutz". In diesem wurde von 2011 bis 2018 ein Netzwerk von Betrieben eingerichtet, das wichtige Produktionsrichtungen und repräsentative Regionen Deutschlands abbildete. Insgesamt 67 Betriebe im Acker-, Apfel-, Wein-, Gemüse- und Hopfenbau aus zehn Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein sowie Thüringen) demonstrierten integrierten Pflanzenschutz auf höchstem Niveau und erprobten die Praxistauglichkeit neuer Verfahren. Das Modellvorhaben wurde in Zusammenarbeit mit den Pflanzenschutzdiensten der beteiligten Länder durchgeführt und vom Julius Kühn-Institut (JKI) sowie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) betreut.

Die Erfahrungen aus dem Modellvorhaben wurden in einer Broschüre zusammengefasst. Diese kann auch als Printversion unter der E-Mail-Adresse 713@bmel.bund.de bestellt werden.

Erschienen am im Format Basistext

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