TÜV - auch für Pflanzenschutzgeräte

Eine Richtlinie der EU verpflichtet die Mitgliedstaaten, Pflanzenschutzgeräte turnusmäßig zu überprüfen. Alle im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte in den einzelnen Mitgliedstaaten müssen seit 2016 in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden.

Autofahrer wissen, dass sie ihre fahrbaren Untersätze regelmäßig überprüfen lassen müssen. So eine Art "TÜV" gibt es in Deutschland auch für Geräte, mit denen Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Besitzer von Feldspritzgeräten sind seit 1993 verpflichtet, ihre Geräte im zweijährigen Rhythmus von anerkannten Kontrollbetrieben überprüfen und instand setzen zu lassen. Für Geräte in Raumkulturen wie Obst, Wein und Hopfen besteht seit 2002 Kontrollpflicht. 2009 hat die EU durch eine neue Richtlinie festgelegt, dass alle Mitgliedstaaten künftig regelmäßige Kontrollen durchführen müssen.

Die Pflichtkontrolle der Pflanzenschutzgeräte ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und dient damit den Zielen und der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Exakt und zuverlässig funktionierende Geräte mit neuen abdriftarmen Düsen tragen ganz wesentlich dazu bei, dass die Mittel genau dosiert und nur dort landen, wo sie auch wirken sollen. Dass dies so ist, darüber sind sich die Mitgliedstaaten einig. Einzig das unterschiedliche technische Niveau der Prüfungen in den Mitgliedstaaten erschwerte die Einführung der Pflichtkontrollen. Wenn der "Spritzen-TÜV" für ein Gerät europaweit gelten soll, muss auch das Prüfprozedere in allen EU-Ländern technisch hochwertig und vergleichbar sein. Nur so kann eine übergreifende Anerkennung gewährleistet werden. Die bisherigen Mehrfachprüfungen bei Pflanzenschutzgeräten, wenn sie grenzübergreifend arbeiten, entfallen und somit werden Kosten und Zeit eingespart.

Um diese Prüfungen EU-weit zu harmonisieren, lädt die oberste deutsche Prüfbehörde für Pflanzenschutzgeräte, das Julius Kühn-Institut seit 2004 zu den SPISE-Workshops ein. Die Teilnehmer kommen aus Prüfungs- oder Forschungsinstituten, Verwaltungen oder Firmen und bringen die nötige technische Expertise mit. Immer wieder steht in den Workshops die praktische Umsetzung der europäischen Regelungen für die Gerätekontrollen im Vordergrund. Im Artikel Nr. 8 der "EU-Pflanzenschutzrichtlinie" ist die "Kontrolle der in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte" festgeschrieben.

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