Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz
Die gute fachliche Praxis dient insbesondere der Gesunderhaltung und Qualitätssicherung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen.
Die gute fachliche Praxis der pflanzlichen Produktion ist geprägt von technischen, organisatorischen und biologisch-technischen Fortschritten. Diese tragen zu einer zeitgemäßen Bewirtschaftung der Flächen durch die Landwirte bei. Die Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz beschreiben die zu beachtenden Grundprinzipien. Pflanzenschutzmittel dürfen nur angewendet werden, wenn sie zugelassen sind (Zulassung von Pflanzenschutzmitteln). Risiken, die dennoch durch die Anwendung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln entstehen können, sollen durch den Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln reduziert werden.
Durch eine qualifizierte Ausbildung und regelmäßige Fortbildung erwerben Landwirte das erforderliche Fachwissen, welches eine standortgerechte Nutzung der Flächen unter sich wandelnden pflanzenbaulichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ermöglicht. Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen ist dabei garantiert. Die Schaffung von sinnvollen Wirtschaftseinheiten sowie der notwendige Wechsel der Kulturarten sind für eine marktorientierte Bewirtschaftung unverzichtbar.
Die Broschüre des BMEL gibt den Wortlauf der gemäß dem Pflanzenschutzgesetz erstellten und im Bundesanzeiger Nr. 76a vom 21. Mai 2010 bekannt gegebenen "Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz" wieder. Diese Bekanntmachung dient im Wesentlichen der Aktualisierung der Grundsätze für die Dokumentation der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.