Rückstände in Lebensmitteln

Rückstandshöchstgehalte werden gesetzlich festgesetzt

Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen auf Ernteprodukten lassen sich selbst bei bestimmungsgemäßer, sachgerechter Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht immer völlig vermeiden. Es werden daher für jeden Wirkstoff gesetzliche Rückstandshöchstgehalte für Lebensmittel und Futtermittel festgelegt, die nicht überschritten werden sollen. Diese Höchstgehalte werden für jedes Lebensmittel individuell festgesetzt.

Rückstandshöchstgehalte werden auf europäischer Ebene festgesetzt. Für die Höhe der erlaubten Rückstände gilt das Minimierungsgebot:

Niemals über der gesundheitlich vertretbaren Grenze, aber auch nicht höher als zur Bekämpfung des Schaderregers nötig.

Dies hat zur Folge, dass die Mehrzahl der festgesetzten Rückstandshöchstgehalte weit unter der gesundheitlich vertretbaren Grenze liegen. Es besteht also eine hohe Sicherheit für den Verbraucher.

Die gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte werden in zwei Schritten abgeleitet:

  1. Zunächst wird anhand von Versuchen auf Äckern ermittelt, in welcher Höhe Rückstände bei sachgerechter Anwendung auftreten. Wenn Rückstände in Futtermitteln auftreten können, gehören auch Fütterungsversuche mit Nutztieren zur Untersuchung, um festzustellen, ob Rückstände in Fleisch, Milch oder Eier gelangen können.
  2. Dann wird dieser Wert im Rahmen einer Risikobewertung daraufhin geprüft, ob das Essen des geprüften Lebensmittels den Menschen so belastet, dass ein chronisches oder akutes gesundheitliches Risiko entsteht.

Nur wenn diese beiden Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher ausgeschlossen sind, wird der Rückstandshöchstgehalt für die Festsetzung in der EU-Verordnung vorgeschlagen.

Für alle Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, die in den Listen der EU-Verordnung nicht mit einem Höchstgehalt aufgeführt sind, gilt ein genereller Höchstgehalt von 0,01 Milligramm je Kilogramm, es bleibt also nichts ungeregelt. Für Wirkstoffe, die in der Europäischen Union nicht angewendet werden dürfen, deren Rückstände aber in importierten Erzeugnissen auftreten, werden auch Rückstandshöchstgehalte festgesetzt. Es gelten dabei die gleichen Sicherheitsanforderungen wie für die anderen Werte.

Rückstandshöchstgehalte werden ständig an neue Erkenntnisse und an neue Anwendungssituationen angepasst.

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