Saatgut: Qualität und Handel sind weltweit geregelt
Wegen der besonderen Bedeutung des Saatgutes werden Fragen der Saatgutqualität und des Saatguthandels, insbesondere die Saatgutuntersuchung, weltweit geregelt.
In der EU darf Saatgut einer Pflanzensorte nur in Verkehr gebracht werden, wenn diese amtlich zugelassen wurde. Die Sortenzulassung durch das Bundessortenamt setzt unter anderem voraus, dass eine Sorte in der Gesamtheit ihrer wertbestimmenden Eigenschaften besser beurteilt wird als die bereits zugelassenen Sorten. Zu diesen Eigenschaften gehören Ertrag, Qualität und Widerstandsfähigkeit gegen Schadorganismen und Witterungsextreme.
Diese Vorgabe des Saatgutrechts ist ein wichtiger Motor des Fortschritts in der Pflanzenzüchtung. Neuere Sonderregelungen des Saatgutrechts für so genannte Erhaltungssorten sollen dazu beitragen, die biologische Vielfalt in der Landwirtschaft zu sichern.
Das Sortenschutzrecht schafft den rechtlichen Rahmen für eine angemessene Vergütung der Leistungen und der erheblichen Investitionen der Pflanzenzüchter. Damit ist ein wirksamer Sortenschutz die Voraussetzung für künftige pflanzenzüchterische Innovationen, also dafür, dass die heimische Landwirtschaft weiterhin den Züchtungsfortschritt in Form leistungsfähiger Pflanzensorten nutzen kann.
Angesichts der Herausforderungen des Klimawandels kommt der Pflanzenzüchtung eine ganz besondere Bedeutung zu. Widerstandsfähige, leistungsstarke und standortangepasste Pflanzensorten, die natürliche Ressourcen wie Wasser und Nährstoffe möglichst effizient nutzen, sind wichtige Eckpfeiler für künftige Erträge in Landwirtschaft und Gartenbau.
Pflanzenzüchtung hat sich zu einem hoch spezialisierten Zweig der Agrarwirtschaft entwickelt. Neben züchterischem Können und Wissen erfordert erfolgreiche Pflanzenzüchtung einen hohen Kapitaleinsatz: Die Züchtung einer Getreidesorte dauert mindestens sechs bis zwölf Jahre.