Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV)

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wirkt im Namen der Bundesregierung an der internationalen Normensetzung im Weinbereich mit. Dies erfolgt im Rahmen der deutschen Mitgliedschaft in der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV).

Gruppenbild der Teilnehmer des Weltweinkongresses auf einer Treppe Teilnehmer des Weltweinkongresses 2015
© OIV

Die OIV ist eine zwischenstaatliche Regierungsorganisation, die am 24. November 1924 von Spanien, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Italien, Luxemburg, Portugal und Tunesien als Internationales Amt für Rebe und Wein in Paris gegründet wurde. 2001 erfolgte die Umbenennung verbunden mit einer Neuorganisation. Die OIV hat 50 Mitgliedstaaten, wovon 21 der EU angehören. Mit Ausnahme der USA sind alle bedeutenden Weinbaunationen vertreten. Zudem genießen zehn internationale Wirtschafts- und Wissenschaftsorganisationen Beobachterstatus. Die Europäische Union (EU) selbst besitzt einen besonderen Beobachterstatuts, den die Europäische Kommission für die EU wahrnimmt.

Weltkarte mit den OIV-Mitgliedstaaten Weltkarte der OIV-Mitgliedstaaten
Die OIV-Mitgliedstaaten (rot markiert) © OIV

Die OIV ist weltweit die wichtigste Referenzorganisation für den Weinsektor.

Mit dem Ziel der internationalen Harmonisierung erarbeitet und verabschiedet die OIV Empfehlungen ("Resolutionen") zur

  • Begriffsbestimmung,
  • Erzeugung,
  • Herstellung,
  • Verarbeitung,
  • Nachhaltigkeit
  • Analyse und
  • Kennzeichnung

in den Bereichen Rebe, Wein, sonstige Getränke weinbaulichen Ursprungs wie Likörwein oder Weinbrand, Tafeltrauben, Rosinen und andere Erzeugnisse aus der Rebe.

Die wirtschaftlichen und statistischen Ausarbeitungen der OIV zum internationalen Weinbau (Anbauflächen, Produktion, Handel und Konsum) sind zudem für die Mitgliedsländer eine wichtige Informationsquelle, auf deren Basis entsprechende Entscheidungen getroffen werden können.

Motor der OIV-Arbeit sind rund 600 Wissenschaftler aus aller Welt, die in den verschiedenen Expertengruppen mitarbeiten. Die Empfehlungen werden innerhalb der wissenschaftlichen Gremien ausgearbeitet und müssen von der Generalversammlung verabschiedet werden.

Auch wenn die OIV nicht gesetzgeberisch tätig werden kann, sind ihre Normen und Standards für den internationalen Handel mit Wein und Weinbauerzeugnissen bedeutsam. Die EU hat sich verpflichtet, sich mit Blick auf die Rechtsetzung zu önologischen Verfahren und Analysemethoden im Weinbereich weitgehend auf die Empfehlungen der OIV zu stützen.

Der Codex Alimentarius (dieser umfasst Standards der Vereinten Nationen für zahlreiche zur Abgabe an den Verbraucher bestimmte Lebensmittel) berücksichtigt für die Erzeugnisse des Weinbaus maßgeblich die Empfehlungen der OIV.

Da die OIV die einzige Regierungsorganisation auf Weltniveau ist, die wissenschaftsbasierte Standards für den Weinbau setzt, sind ihre Empfehlungen auch für die Welthandelsorganisation, etwa bei Streitbeilegungsverfahren, von großer Bedeutung.

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