Pflanzrechte Wein: Genehmigungssystem für Neuanpflanzungen
Seit dem Anfang 2016 gilt ein neues EU-Genehmigungssystem für Rebpflanzungen. Wesentlichen Änderungen gegenüber dem bisherigen Pflanzrechtesystem sind: Kommerzieller Weinanbau ist im gesamten Bundesgebiet zulässig, die deutsche Rebfläche ist nicht mehr grundsätzlich begrenzt. Anträge können seit 2020 auch elektronisch an die BLE übermittelt werden.
![Weinberg mit jungen Rebstöcken Weinberg mit jungen Rebstöcken](/SharedDocs/Bilder/DE/_Landwirtschaft/Pflanzenbau/Weinberg.jpg?__blob=normal&v=3)
Weitere Informationen (insbesondere zur Beantragung von Genehmigungen für Neuanpflanzungen) finden Sie hier auf der Internetseite der BLE.