Übergang unerwünschter Stoffe in Futtermittel

Die Arbeitsgruppe "Carry over unerwünschter Stoffe in Futtermitteln" beim BMEL befasst sich seit mehr als 30 Jahren mit Fragen des Übergangs (Carry over) unerwünschter Stoffe aus Futtermitteln in Lebensmittel tierischen Ursprungs.

In der multidisziplinär zusammengesetzten Arbeitsgruppe arbeiten Sachverständige des Bundesinstituts für Risikobewertung, des Friedrich-Loeffler-Instituts, des Max Rubner-Instituts, des Julius Kühn-Instituts und anderer wissenschaftlicher Einrichtungen zusammen.

Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, das BMEL im Hinblick auf Maßnahmen zur Gewährleistung der Lebens- und Futtermittelsicherheit und der Tiergesundheit zu beraten. Zu diesem Zweck verfolgt die Arbeitsgruppe den Stand der Wissenschaft und initiiert - wenn erforderlich - die Durchführung zielgerichteter Forschungsprojekte. Die von der Arbeitsgruppe zu Schwerpunktthemen erarbeiteten Stellungnahmen werden seit 2000 auf der Homepage des Bundeslandwirtschaftsministeriums veröffentlicht.

Erschienen am im Format Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Oberste Landesbehörden für die Futtermittelüberwachung (Thema:Futtermittel)

Anschriften der für die Futtermittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden in der Bundesrepublik Deutschland (Stand: 1. Juni 2024)

Mehr

Ergebnisse der amtlichen Futtermittelüberwachung im Kontrolljahr 2022 (Thema:Futtermittel)

Die Länder sind für die Futtermittelüberwachung zuständig und führen die amtlichen Kontrollen im Futtermittelsektor auf Grundlage des zwischen Bund und Ländern abgestimmten Kontrollprogramms Futtermittel für die Jahre 2022 bis 2026 durch. Die Kontrollen sind risikoorientiert und werden entlang der gesamten Futtermittelkette durchgeführt. Das Kontrollprogramm ist Bestandteil des Mehrjährigen Nationalen Kontrollplans (MNKP) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 625/2017 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz.

Mehr

Lists of establishments in accordance with Annex IV to Regulation (EC) No 999/2001 - Listen von Betrieben nach Anhang IV Verordnung (EG) Nr. 999/2001 (Thema:Futtermittel)

Die Europäische Union (EU) legt Vorschriften zur Vorbeugung, Kontrolle und Tilgung der transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE) fest. Ihr Ziel ist, ein hohes Niveau im Bereich Gesundheitsschutz und Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.

Mehr