Futtermittelzusatzstoffe

Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Zusatzstoffen in Futtermitteln ist EU-weit durch die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung geregelt.

Futtermittelzusatzstoffe sind Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die keine Futtermittelausgangserzeugnisse sind und bewusst Futtermitteln oder Wasser zugesetzt werden, um bestimme Funktionen zu erfüllen. Man unterscheidet technologische, sensorische, ernährungsphysiologische und zootechnische Zusatzstoffe wie Kokzidiostatika und Histomonostatika. Ein Futtermittelzusatzstoff darf sich nicht schädlich auf die Gesundheit von Tier und Mensch oder auf die Umwelt auswirken, darf den Verbraucher nicht irreführen und muss

  • die Beschaffenheit des Futtermittels (wie Fließfähigkeit, Schmackhaftigkeit, Stabilität oder Lagerfähigkeit) positiv beeinflussen,
  • die Beschaffenheit der tierischen Erzeugnisse (wie optische Eigenschaften) positiv beeinflussen,
  • die Farbe von Zierfischen und -vögeln positiv beeinflussen,
  • den Ernährungsbedarf der Tiere (beispielsweise von Spurenelementen und Vitaminen) decken,
  • die ökologischen Folgen der Tierproduktion positiv beeinflussen (etwa Verringerung der Phosphorausscheidung oder der Ammoniakemmissionen),
  • die Tierproduktion, die Leistung oder das Wohlbefinden der Tiere, insbesondere durch Einwirkung auf die Magen- und Darmflora oder die Verdaulichkeit der Futtermittel, positiv beeinflussen oder
  • eine kokzidiostatische oder histomonostatische Wirkung aufweisen.

Antibiotika sind als Futtermittelzusatzstoffe - ausgenommen zur Verwendung als Kokzidiostatika und Histomonostatika – seit 1. Januar 2006 EU-weit nicht mehr zugelassen.

Futtermittelzusatzstoffe dürfen in der Europäischen Union nur in den Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie zuvor gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 zugelassen wurden. Eine Übersicht über die derzeit zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe gibt das Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe, das von der Kommission erstellt und aktuell gehalten wird. Das Register ist nur in englischer Sprache im Internet unter nachstehender Adresse abrufbar.

Register der derzeit zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe (EU)

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) führt eine deutschsprachige Liste der für Futtermittel zugelassenen Zusatzstoffe, die aktuell gehalten wird und ebenfalls im Internet abrufbar ist.  

Deutschsprachige Liste der für Futtermittel zugelassenen Zusatzstoffe (BVL)

Erschienen am im Format Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Oberste Landesbehörden für die Futtermittelüberwachung (Thema:Futtermittel)

Anschriften der für die Futtermittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden in der Bundesrepublik Deutschland (Stand: 1. Juni 2024)

Mehr

Ergebnisse der amtlichen Futtermittelüberwachung im Kontrolljahr 2022 (Thema:Futtermittel)

Die Länder sind für die Futtermittelüberwachung zuständig und führen die amtlichen Kontrollen im Futtermittelsektor auf Grundlage des zwischen Bund und Ländern abgestimmten Kontrollprogramms Futtermittel für die Jahre 2022 bis 2026 durch. Die Kontrollen sind risikoorientiert und werden entlang der gesamten Futtermittelkette durchgeführt. Das Kontrollprogramm ist Bestandteil des Mehrjährigen Nationalen Kontrollplans (MNKP) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 625/2017 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz.

Mehr

Lists of establishments in accordance with Annex IV to Regulation (EC) No 999/2001 - Listen von Betrieben nach Anhang IV Verordnung (EG) Nr. 999/2001 (Thema:Futtermittel)

Die Europäische Union (EU) legt Vorschriften zur Vorbeugung, Kontrolle und Tilgung der transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE) fest. Ihr Ziel ist, ein hohes Niveau im Bereich Gesundheitsschutz und Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.

Mehr