Schweinepest bei Wildschweinen

Die Schweinepest ist eine hochansteckende, virusbedingte Erkrankung der Haus- und Wildschweine mit seuchenhaftem Verlauf.

Während die

  • Klassische Schweinepest (KSP) seit Anfang der 90er Jahre wiederholt bei Wildschweinen in Deutschland aufgetreten ist,
  • wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Deutschland bisher noch nie beobachtet. Allerdings besteht in Folge von zunehmenden Erkrankungen in den östlichen Anrainerstaaten und Belgien eine steigende Gefährdung auch für Deutschland.

Beide Seuchen sind anzeigepflichtig. KSP sowie ASP können nur anhand einer Laboruntersuchung sicher diagnostiziert werden. Für den Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre mit der Klassischen Schweinepest (KSP) haben uns gelehrt, dass Schweinepest jederzeit und überall in Deutschland auftreten und sich rasch in den Jagdrevieren ausbreiten kann. Weil die Viren von Wild- auf Hausschweine und umgekehrt übertragbar sind, kann ein Seuchenausbruch neben den direkten Auswirkungen auf die Tiere, verheerende wirtschaftliche Folgen haben. Zudem wird die Jagd über lange Zeit erheblich beeinträchtigt.

Eine wirksame Vorbeugung und Tilgung von Klassischer Schweinepest (KSP) und Afrikanischer Schweinepest (ASP) kann nur durch Mithilfe der Jägerinnen und Jäger erfolgreich sein.

Die Übertagung findet durch direkten Kontakt (Tier zu Tier) aber auch indirekt über Personen, durch Jagdkleidung, Futtermittel, Schlachtabfälle, Aufbruch, Küchen- und Speiseabfälle, Speisereste, Jagdausrüstung oder sonstige Gegenstände, die virusbehaftet sind, statt. Besonders das Blut („Schweiß“) infizierter Tiere bzw. mit Blut kontaminierte Gegenstände können zu einer Übertragung beitragen.

Schweinepestinfektionen können vermieden werden, indem

  • Wildschweine konsequent bejagt werden, um die Populationsdichte zu reduzieren,
  • keine Speise- oder Schlachtabfälle und kein Schwarzwildaufbruch für Kirrungen oder Luderplätze verwendet werden,
  • Schwarzwildaufbruch als Abfall entsorgt wird,
  • auf eine sichere Abfallbeseitigung insbesondere von Rast-, Park- und Campingplätzen in den Revieren geachtet wird,
  • vor und nach Jagdreisen ins betroffene Ausland die notwendigen Hygienemaßnahmen ergriffen werden. Die Einfuhr von Jagdtrophäen aus den von der Schweinepest betroffenen Ländern sollte nur als fertiges Präparat erfolgen.

Jäger, die auch Schweinehalter sind, müssen in jedem Fall ein konsequentes Hygienemanagement und die Biosicherheitsmaßnahmen nach der Schweinehaltungshygieneverordnung einhalten. Nach der Jagd sollte der Stall erst nach dem Duschen und nach einem Kleidungswechsel betreten werden. Der Kontakt von Jagdhund, Jagdbekleidung und Jagdausrüstung zu Hausschweinen muss auf alle Fälle vermieden werden.

Bitte um Aufmerksamkeit der Jägerschaft

Das rechtzeitige Erkennen der Schweinepest ist von größter Bedeutung. Dabei sind die Jäger ganz besonders gefordert, denn ihnen fallen zuerst Veränderungen am Wild auf. Deshalb der Appell an die Jägerschaft:

  • beobachten Sie den Gesundheitszustand und das Verhalten Ihres Schwarzwildbestandes
  • melden Sie Totfunde und verdächtige Stücke der zuständigen Behörde
  • Beteiligung an Überwachungsprogrammen (Monitoring)
  • unterstützen Sie die behördlichen Maßnahmen nach besten Kräften.

Ist es zum Seuchenausbruch bei Wildschweinen gekommen, werden Sie als Revierinhaber von den zuständigen Behörden vor Ort über die Gebietseinteilung in sogenannte "gefährdete Gebiete" und "Pufferzonen" sowie über die Anordnung konkreter Bekämpfungsmaßnahmen informiert.
Ein Impfstoff ist für die Afrikanische Schweinepest (ASP) nicht verfügbar. Bezüglich der Klassischen Schweinepest (KSP) ist die Impfung immer nur ein zusätzliches Instrument bei der Seuchenbekämpfung und kann ohne begleitende jagdliche sowie seuchenhygienische Maßnahmen nur wenig bewirken.

Bitte informieren Sie sich über die im Anschluss genannten Informationen hinaus bei den zuständigen Jagd- und Veterinärbehörden.

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