Pferdesportliche Veranstaltungen mit diskriminierendem Charakter

Bei Pferderennen oder anderen pferdesportlichen Veranstaltungen dürfen Pferde aus einem anderen Mitgliedsstaat als der, in dem die Veranstaltung durchgeführt wird, grundsätzlich nicht ausgeschlossen oder sonst wie benachteiligt (diskriminiert) werden.

Grundlage dafür ist die Richtlinie des Rates 90/428/EWG über den Handel mit Sportpferden und zur Festlegung der Bedingungen für die Teilnahme an pferdesportlichen Veranstaltungen. Eine Diskriminierung liegt z.B. dann vor, wenn die Teilnahmemöglichkeit auf bestimmte Pferde beschränkt wird. In bestimmten Ausnahmen ist eine Diskriminierung erlaubt, wenn die Veranstaltung mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

  • es nehmen nur in einem bestimmten Zuchtbuch eingetragene Equiden zwecks Verbesserung der Rasse teil oder,
  • es sollen Equiden aus einer bestimmten Region ausgewählt werden oder
  • die Veranstaltung besitzt einen historischen bzw. traditionellen Charakter.

Die Richtlinie schreibt ferner vor, dass die Veranstaltungen mit diskriminierendem Charakter der EU-Kommission zu melden sind. Aus den nachfolgenden Verweisen sind die Anzahl der jährlich durchgeführten pferdesportlichen Veranstaltungen und die Kriterien für die Verteilung der Einkünfte und Gewinne für den Schutz, Förderung und Verbesserung der Zucht ersichtlich.

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