Rechtliche Grundlagen für die Zucht von Tieren

Die Zucht landwirtschaftlicher Nutztiere ist auf nationaler Ebene durch das Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts (TierZG 2019) und einige Verordnungen geregelt.

Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts (TierZG 2019)

Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts (Tierzuchtgesetz 2019) wurde das Tierzuchtgesetz aus dem Jahr 2006 an die geänderten EU-rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Die Vorgaben der VO (EU) 2016/1012 („EU-Tierzuchtverordnung“) wurden auf nationaler Ebene konkretisiert und bewehrt. Insbesondere das bisherige Anerkennungsverfahren von Zuchtverbänden oder Zuchtunternehmen wurde an die Anforderungen der EU-Tierzuchtverordnung angepasst. Diese trennt die Anerkennung von Zuchtverbänden oder Zuchtunternehmen und die Genehmigung von Zuchtprogrammen in zwei separate Vorgänge. Damit wurde erstmalig ein EU-weit gültiges Verfahren für die Genehmigung von Zuchtprogrammen etabliert, die von Zuchtverbänden oder Zuchtunternehmen in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt werden sollen.

Weitere Anpassungen des nationalen Rechts betrafen insbesondere die Zweckbestimmung des Gesetzes, die Aufnahme neuer Verordnungsermächtigungen beispielsweise zu Anforderungen an die nach der EU-Tierzuchtverordnung durchzuführenden amtlichen Kontrollen sowie die Höhe der Bußgelder bei Rechtsverstößen. Die Regelungen für die Erlaubnis von deutschen Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten für den ausschließlich nationalen Handel von Samen, Eizellen und Embryonen wurden beibehalten.

Die EU-Tierzuchtverordnung ist am 19. Juli 2016 in Kraft getreten und nach einer Übergangszeit von 28 Monaten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ab dem 1. November 2018 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anzuwenden.

Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes (TierZDV)

Die TierZDV fasst die bisherige Samenverordnung (SamEnV), die Verordnung über Zuchtorganisationen sowie die Verordnung über Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz zusammen. Außerdem werden dies vier tierartspezifischen Verordnungen über die Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellung für die Tierarten Rind, Schwein, Schaf/Ziege und Pferd aufgehoben.

Die TierZDV enthält Anforderungen an

  • die Qualifikation des Zuchtleiters bzw. der Zuchtleiterin
  • die Zuchtbuch- und Zuchtregisterordnung sowie deren Gestaltung und Führung
  • die Kennzeichnung von Zuchttieren,
  • die Zucht- und Herkunftsbescheinigung für Zuchttiere,
  • das Verfahren zur Abstammungssicherung von Zuchttieren sowie
  • Regelungen zum Aufstieg von Zuchttieren in die Hauptabteilung eines Zuchtbuchs bei Zuchtprogrammen für gefährdete Rassen.

Ferner regelt sie bundesweit die Anforderungen an die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren. Die Regelungen betreffen vor allem die Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten, die eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz besitzen und somit nicht innergemeinschaftlich handeln.

Außerdem werden die Anforderungen an die Lehrgänge über die künstliche Besamung (Eigenbestandsbesamer und Besamungsbeauftragter) und an den Embryotransfer (Besamungsbeauftragter) festgelegt.

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