Internationale Maßnahmen gegen die Ausweitung von Antibiotika-Resistenzen

Alle Maßnahmen zur Begrenzung des Antibiotikaeinsatzes müssen seitens der Pharmaindustrie, der Landwirtschaft und der Tierärzteschaft konsequent umgesetzt werden und durch Kontrollen der zuständigen Behörden begleitet werden.

Dies gilt insbesondere für die Überwachung des Einsatzes von Antibiotika bei landwirtschaftlichen Nutztieren. Schwerpunkte zukünftiger Forschungsprojekte sollen weltweit deshalb verstärkt im Bereich der Nutzung von Alternativen zum Antibiotika-Gebrauch (Hygiene, Impfung, etc.) liegen.

  • Der Europäische Rat hat im Juni 2016 eine Schlussfolgerung zu Antibiotikaresistenzen gefasst. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) war an den Beratungen, für die innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Federführung hatte, beteiligt. Der Beschluss ist unter dem Titel Schlussfolgerungen des Rates zu den nächsten Schritten im Rahmen eines "Eine-Gesundheit-Konzepts" zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz veröffentlicht.
  • Beim Treffen der G7-Gesundheitsminister im Oktober 2015 in Berlin berieten die sieben führenden Industriestaaten – USA, Großbritannien, Frankreich, Italien, Japan, Kanada und Deutschland – unter anderem über das Thema "Antibiotikaresistenz". Bereits beim G7-Gipfel der Staats- und Regierungschefs im bayrischen Elmau im Juni 2015 hatte die globale Gesundheitspolitik eine wichtige Rolle gespielt. In der Gipfelerklärung bekräftigten die Staats- und Regierungschefs, geschlossen gegen Antibiotika-Resistenzen vorzugehen und den globalen Aktionsplan der Weltgesundheitsorganisation zu unterstützen.
  • Im Bereich der Weltgesundheitsorganisation (WHO)/Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO) wurden die Leitlinien des Codex Alimentarius zum Umgang und zur Analyse von Lebensmittel bedingten Antibiotika-Resistenzen fortgeführt und 2010 durch die entsprechende Taskforce fachlich abschließend bearbeitet.
  • Auf der Ebene der Europäischen Union (EU) hat die Kommission eine europaweite 5-Jahres-Antibiotika-Resistenzstrategie vorgeschlagen, die die Bereiche öffentliche Gesundheit, Lebensmittelsicherheit, Verbrauchersicherheit, Umwelt, Tiergesundheit und Tierschutz sowie nicht-therapeutische Nutzung von Antibiotika umfassen soll.
  • Hierzu hat die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat am 15.11.2011 einen Aktionsplan zur Abwehr der steigenden Gefahr der Antibiotikaresistenz vorgelegt. Sie schlägt vor, diesen fünfjährigen Aktionsplan zur Bekämpfung der Antibiotika-Resistenz einzuführen. Zielsetzung des Aktionsplans ist es, der Entstehung von Mikroben (Bakterien), die gegen Antibiotika resistent sind, entgegen zu wirken und die Verbreitung von resistenten Mikroben bei Menschen und Tieren zu verringern.
  • Die European Food Safety Authority (EFSA) berichtet regelmäßig über die Resistenzsituation bei Zoonoseerregern und Kommensalen aus der Lebensmittelkette.
  • Die European Medicines Agency (EMA) hat sich für die Zulassung von Tierarzneimitteln eine weitere Antibiotikaresistenzstrategie gegeben. Hierin werden die Maßnahmen und Möglichkeiten dargestellt, wie über die Zulassung von Antibiotika für Tiere Einfluss auf die Resistenzentwicklung genommen werden kann. Bei der EMA ist auch ein europaweites Projekt zur Erfassung der Antibiotikamengen angesiedelt (European Surveillance of Veterinary Antimicrobial Consumption).
  • Die Leiter der nationalen Zulassungsbehörden (Heads of Medicines Agencies) entwickeln gemeinsam auf europäischer Ebene einen Aktionsplan zur Eindämmung der Antibiotika-Resistenzen und deren Entwicklung.

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