Strategie für einen sachgerechten Antibiotikaeinsatz

Gesetzliche Vorgaben, umfassende Informationen, intensive Forschung sowie eine risikoorientierte Überwachung sind die tragenden Säulen der Strategie gegen unsachgemäßen Antibiotika-Einsatz in der Landwirtschaft sowie gegen Antibiotika-Resistenzen.

Alle Maßnahmen dienen dem vorsorgenden Gesundheitsschutz, der zugleich vorbeugender Verbraucherschutz ist.

Das Antibiotika-Minimierungskonzept des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) berücksichtigt die Verbesserung der Tierhaltungsbedingungen, die Verschärfung der Regelungen im Tierarzneimittelrecht und die Förderung von Alternativen zum Antibiotikaeinsatz, beispielsweise im Rahmen der Forschung.

Mit einem Paket gezielter Maßnahmen hat das BMEL die Erfassung des Antibiotika-Einsatzes in der Tierhaltung verbessert und die Datennutzung neu geregelt. Das war ein wichtiger Schritt für mehr Tierschutz und Tiergesundheit.

Klare rechtliche Vorschriften

Es gibt bereits klare Vorschriften, die den Einsatz von Antibiotika regeln: Nach dem Arzneimittelgesetz dürfen Antibiotika nur zur Behandlung von kranken Tieren eingesetzt werden, keinesfalls zur Wachstumsförderung. Verstöße gegen diese Vorschriften sind strafbar. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften ist grundsätzlich Aufgabe der Länderbehörden. Die Bundesländer sind dafür zuständig, Tierarztpraxen und Tierhaltungsbetriebe risikoorientiert zu kontrollieren.

Einsatz nur, wenn therapeutisch notwendig

Das BMEL tritt seit Jahren dafür ein, dass beim Einsatz von Antibiotika ein strenger fachlicher Maßstab zugrunde gelegt wird. Antibiotika dürfen bei Tieren nur dann eingesetzt werden, wenn dies aus therapeutischen Gründen geboten ist. Daher ist bereits vor mehr als zehn Jahren im Arzneimittelgesetz (AMG) eine Beschränkung der Abgabe von systemisch wirksamen Antibiotika und eine Bindung von deren Anwendung an eine vorherige tierärztliche Untersuchung verankert worden.

Mit der 16. AMG-Novelle wurde der rechtliche Rahmen für Vorgaben zum Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin weiter verschärft. Dazu wurde unter anderem die Möglichkeit geschaffen, eine bundeseinheitliche amtliche Datenbank aufzubauen. Die Datenbank ermöglicht den zuständigen Behörden der Länder, die die einzelnen Betriebe überwachen, eine umfassende direkte Einsichtnahme in die Daten über den Antibiotika-Einsatz bei landwirtschaftlichen Nutztieren. Das 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes ist zum 1. April 2014 in Kraft getreten.

Wichtige Änderungen des Gesetzes im Überblick:
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Antibiotika als leistungsfördernde Futtermittelzusatzstoffe verboten

Bereits seit dem 1. Januar 2006 gilt EU-weit das Verbot, Antibiotika als leistungsfördernde Futtermittelzusatzstoffe einzusetzen. Seit Jahren sind in Deutschland alle antibiotisch wirksamen Tierarzneimittel zur Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren verschreibungspflichtig. Bei der Abgabe von Tierarzneimitteln durch den Tierarzt an den Tierhalter sorgen strenge Fristenregelungen dafür, dass ein enger Zusammenhang zwischen Diagnose und Behandlung der Tiere bestehen bleibt.

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