Entwicklung der bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit
Die Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit werden seit Juli 2014 erfasst und vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht.
Seit dem 1. Januar 2023 erfolgt die Datenerhebung und -verarbeitung vollständig auf Grundlage der §§ 54 bis 59 des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG). Demzufolge werden die betriebsindividuellen Therapiehäufigkeiten nach § 57 TAMG weiterhin halbjährlich berechnet, jedoch erfolgt die Berechnung und Veröffentlichung der bundesweiten Kennzahlen nur noch jährlich zum 15. Februar eines Jahres. Näheres zur rechtlichen Grundlage hinsichtlich der Berechnung der Therapiehäufigkeiten und Ermittlung der bundesweiten Kennzahlen sowie die vom BVL auf der BVL-Homepage veröffentlichten Kennzahlen finden Sie hier.