Praxishilfen zum Umgang mit Antibiotika
Tierärzte und Tierhalter tragen eine große Verantwortung, wenn es um die optimale Therapie von bakteriellen Infektionskrankheiten bei Tieren geht. Der Einsatz von Antibiotika muss optimiert werden, um Antibiotika-Resistenzen vorzubeugen.
Welche Medikamente dürfen gegeben werden? Was gilt bei "Lebensmittel liefernden Tierarten"? Sowohl für Tierärzte als auch für Tierhalter gelten strenge gesetzliche Vorschriften für den Einsatz von Medikamenten bei Tieren. Bei der Behandlung von Nutztieren muss auch der Verbraucherschutz berücksichtigt werden. Rückstände von Arzneimitteln in Fleisch, Milch oder Eiern könnten z. B. die Resistenzentwicklung bei Krankheitserregern fördern.
Deshalb sind bei Lebensmittel liefernden Tieren nach der Anwendung von Arzneimitteln Wartezeiten einzuhalten, bevor von diesen Tieren Lebensmittel gewonnen werden. Die Wartezeiten sind im Rahmen der Zulassung von Tierarzneimitteln so festgelegt, dass nach dem Ablauf keine unzulässigen Rückstände der Tierarzneimittel in dem vom Tier gewonnenen Lebensmittel vorhanden sein können.
Einen Ratgeber für die Praxis zur richtigen Anwendung von Tierarzneimitteln hat der aid-Infodienst deshalb zusammengestellt.
Konkrete Anforderungen an die Anwendung von Tierarzneimitteln, die über das Futter oder das Wasser verabreicht werden, liefert der Leitfaden "Orale Anwendung von Tierarzneimitteln im Nutztierbereich" des BMEL. Der Leitfaden richtet sich an Tierhalter und Tierärzte.
Speziell an Tierärzte richten sich die "Leitlinien für die Tierärzteschaft über den sorgfältigen Umgang mit Antibiotika" der Bundestierärztekammer. Diese Leitlinien sowie der Leitfaden für die orale Anwendung weisen den Tierärzten den Weg zu einem verantwortungsbewussten Antibiotika-Einsatz.