Tierärztliche Hausapotheken

Die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken wird an neue nationale und EU-Vorschriften angepasst.

Die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) regelt den Umgang des Tierarztes mit Arzneimitteln, die zur Anwendung am Tier bestimmt sind vom Erwerb über Nachweispflichten bis hin zur Abgabe. Die Vorschrift enthält auch Bestimmungen für die Verschreibung durch Tierärzte.

Eckpunkte für die Aktualisierung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken

Das vorliegende Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) enthält Vorschläge zu einer umfassenden Überarbeitung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV).

Die TÄHAV wurde zuletzt im Jahr 2018 geändert und bedarf aufgrund des neuen EU-Rechts (u.a. Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel und Verordnung (EU) 2019/4 über Arzneifuttermittel) sowie der Neuregelung der nationalen gesetzlichen Vorschriften zu Tierarzneimitteln durch das Tierarzneimittelgesetz vom 27. September 2021 (TAMG) und des Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 21. Dezember 2022 der Anpassung.

Aus Sicht des BMEL sollen daher folgende Elemente im Rahmen der Aktualisierung der TÄHAV berücksichtigt werden:

Die Fortschreibung von Regelungen zum Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke in Anpassung an die neuen rechtlichen Vorgaben

  1. Die Fortschreibung von Regelungen zur Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln durch Tierärzte im Rahmen des tierärztlichen Dispensierrechts
  2. Die Streichung von hinfälligen/überlagerten Regelungen der TÄHAV, die nunmehr im unmittelbar geltenden EU-Recht geregelt werden
  3. Die Vereinfachung/Neugestaltung der Regelungen zu den tierärztlichen Nachweisverpflichtungen (§ 13 TÄHAV)
  4. Neue Regelungen in Bezug auf die Anwendung von Tierarzneimitteln mit dem Wirkstoff Colistin
  5. Neue Regelungen bzgl. der Beachtung von wissenschaftlichen Leitlinien bei der metaphylaktischen Anwendung von antibiotisch wirksamen Tierarzneimitteln.

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