Tierarzneimittelrückstände
Wenn landwirtschaftliche Nutztiere wie Rinder, Schweine oder Geflügel erkranken, werden sie mit Tierarzneimitteln behandelt. Daher ist nach der Verabreichung eines Tierarzneimittels in der Regel eine Wartezeit einzuhalten, bevor von dem Tier Lebensmittel gewonnen werden dürfen.
Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass im Tier keine gesundheitlich bedenklichen Rückstände mehr vorhanden sind. Erst nach der Wartezeit dürfen die Tiere geschlachtet und Lebensmittel wie Fleisch, Eier, Milch oder Honig gewonnen werden. Tierarzneimittelrückstände sind alle pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Stoffwechselprodukte in Lebensmitteln, die von Tieren gewonnen wurden, denen das betreffende Tierarzneimittel verabreicht wurde.
Nach geltendem Lebensmittelrecht dürfen Lebensmittel nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie keine Rückstände enthalten, die die Gesundheit des Verbrauchers schädigen können. Zur Entscheidung darüber, ob ein Lebensmittel verkehrsfähig ist, werden von den Lebensmittelüberwachungsbehörden so genannte "Höchstmengen" herangezogen. Das sind gesetzlich festgelegte Höchstkonzentrationen von Tierarzneimittelrückständen in Lebensmitteln wie Fleisch, Eiern, Milch oder Honig, die in einem EG-rechtlich vorgeschriebenen Verfahren ermittelt werden und eine in Lebensmitteln gesundheitlich unbedenkliche Rückstandskonzentration darstellen.
Höchstmengenüberschreitungen in Lebensmitteln sind oft darauf zurückzuführen, dass Wartezeiten nicht eingehalten wurden.