Empfehlungen für Hygienemaßnahmen bei der Haltung von Wiederkäuern

Die Empfehlungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums dienen zur Überprüfung der bestehenden betrieblichen Hygienemaßnahmen und sollen Tierhalter wie auch andere Personengruppen, die mit den Tieren Kontakt haben (z. B. Viehhändler, Transporteure) auf notwendige Hygienemaßnahmen aufmerksam machen.

Die Empfehlungen sollen das Bewusstsein schärfen und somit das Risiko der Einschleppung und Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten in Bestände vermindern. Darüber hinaus können die Empfehlungen helfen, die Früherkennung von Tierseuchen zu verbessern und zur Eindämmung der Zoonosengefahr beizutragen.

Die Empfehlungen dienen als bundeseinheitliche risikobasierte und betriebsspezifische Richtschnur für Wiederkäuer haltende Betriebe und betonen deren Eigenverantwortung.

Insoweit sollen die Empfehlungen dazu beitragen, die heute schon bestehenden vielfältigen Maßnahmen gebündelt darzustellen. Sie stellen zudem eine auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Grundlage für den Umgang mit Paratuberkulose und der Q-Fieber-Infektion in Rinder-, Schaf- und Ziegenbeständen dar.

Kurzfassung der Empfehlungen

Die Empfehlungen stellen in einem allgemeinen Teil mit grundsätzlichen Hygieneanforderungen (Basishygiene), allgemeinen baulichen Erfordernissen, Anforderungen an die Betriebsorganisation entsprechend der Betriebsgröße und Nutzungsform, Regeln für betriebseigene und tierärztliche Kontrollen sowie weitere Pflege- und Haltungsmaßnahmen, wie die Jungtieraufzucht oder das Kolostrummanagement) und in einem speziellen Teil (mit Maßnahmen hinsichtlich Paratuberkulose und Q-Fieber) Maßnahmenmöglichkeiten dar, die jeweils kombiniert und auf die jeweiligen spezifischen Betriebsverhältnisse abgestimmt werden können.

I. Allgemeiner Teil

1. Allgemeine bauliche Anforderungen

Die allgemeinen baulichen Anforderungen richten sich nach den betriebsspezifischen Risikofaktoren (z. B. Viehhandel, Tierkontakte, Personenverkehr, Kontakt mit Wildtieren und Schädlingen) und der jeweiligen Betriebsstruktur. Sie dienen der Verhinderung der Einschleppung und Verbreitung von Krankheitserregern (Biosicherheit) sowie zur Förderung der Tiergesundheit im Allgemeinen.

2. Betriebseigene Kontrollen, gesundheitliche Maßnahmen

Es liegt in der Verantwortung des Tierhalters, den Gesundheitsstatus der Tiere seines Bestandes regelmäßig zu beobachten, Gesundheitsstörungen zu erkennen und erforderliche Maßnahmen einzuleiten.

Bei der täglichen Kontrolle des Gesundheitszustandes seiner Tiere hat der Tierhalter auf Krankheitsanzeichen wie Fressunlust, Abgeschlagenheit, fehlende Wiederkautätigkeit, Fieber, Husten, Nasen- oder Augenausfluss, Speicheln, Durchfall, Scheidenausfluss, Veränderung des Milchsekretes, Hautveränderungen, Lahmheiten, Umfangsvermehrungen, Schmerzhaftigkeit, neurologische Auffälligkeiten o.ä. zu achten. Damit sollen Krankheiten frühzeitig erkannt werden, um erforderliche gesundheitliche Maßnahmen einleiten und um mögliche Gefahren einer Krankheitsübertragung rechtzeitig eindämmen zu können.

3. Tierärztliche Bestandsbetreuung

Jeder Tierhalter sollte seinen Bestand tierärztlich betreuen lassen.

Die tierärztliche Bestandsbetreuung umfasst neben einer qualifizierten Diagnostik und Behandlung kranker Tiere auch eine kontinuierliche Beratung und Betreuung hinsichtlich eines planmäßigen und vorbeugenden Tiergesundheits- und Hygienemanagements (einschließlich spezifischer Untersuchungen oder vorbeugender Maßnahmen wie Impfprogramme), einer aktiven Begleitung betrieblicher Sanierungsverfahren sowie der Durchführung amtlich angeordneter Untersuchungen.

4. Anforderungen an die Haltung, Fütterung und Pflege von Wiederkäuern

Der Tierhalter sollte unter Berücksichtigung der Betriebsstruktur und der Haltungsform in seinem Betrieb zielgerichtete Maßnahmen ergreifen, um der Entstehung von Krankheiten vorzubeugen und die Verbreitung von Krankheitserregern zu reduzieren (siehe auch Nummer 2). Dabei sollte er die spezifischen Anforderungen in den unterschiedlichen Entwicklungs- und Produktionsphasen der Tiere berücksichtigen. Insoweit werden in diesem Kapitel neben allgemeinen Hygienemaßregeln auch Empfehlungen im Hinblick auf die Haltung und Pflege der Tiere, die Fütterung, die Milchgewinnung, das Tierzucht- und Besamungsmanagement, das Abkalbe- und Ablammmanagement, die Aufzucht, das Kolostrum- und Tränkemanagement, die Remontierung, den Zukauf und das Weidemanagement gegeben.

II. Besonderer Teil

1. Paratuberkulose

Die Paratuberkulose, auch "Johne'sche Krankheit" genannt, ist eine unheilbare, durch Mycobacterium avium ssp. paratuberculosis (Map) hervorgerufene, chronische entzündliche Darmerkrankung der Wiederkäuer. Infektionen von Wiederkäuern mit Map sind in Deutschland flächendeckend verbreitet und meldepflichtig.

Vor allem in Milchviehbeständen führt Paratuberkulose zu teilweise erheblichen direkten und indirekten wirtschaftlichen Verlusten (verminderte Milchleistung, verringerter Schlachterlös infolge Abmagerung bis hin zur Untauglichkeit des Schlachttierkörpers, erhöhte Krankheitsanfälligkeit, Tierverluste). Infizierte Tiere zeigen aufgrund der langen Inkubationszeit lange Zeit keine typischen Krankheitssymptome wie massiven unstillbaren Durchfall oder Abmagerung. Jedoch scheiden sie den Erreger bereits vor Auftreten der ersten Krankheitssymptome massenhaft über den Kot sowie während der klinischen Phase auch über Milch und Kolostrum aus und stellen so ein großes Infektionsrisiko dar. Auch eine intrauterine Übertragung auf das Kalb ist insbesondere bei klinisch kranken Kühen möglich.

Kälber im ersten Lebensjahr sind besonders anfällig für eine orale Ansteckung mit Map. Das wichtigste Ziel bei der Bekämpfung ist insoweit eine möglichst Map-freie Kälber- und Jungtieraufzucht.

Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist die Senkung des Infektionsdruckes durch geeignete Hygienemaßnahmen und frühzeitige Entfernung Map-ausscheidender Tiere aus dem Bestand. Der Infektionsdruck für Jungtiere steigt v.a. in Beständen mit intensiven Haltungsbedingungen und hoher Tierdichte; daher sind besonders in diesen Beständen verstärkte Hygienemaßnahmen erforderlich.

Insoweit verfolgen die Empfehlungen folgende Ziele:

  • Senkung der Prävalenz der Map-Infektionen in den Beständen,
  • Verminderung der wirtschaftlichen Schäden in den Betrieben,
  • Eindämmung der Ausbreitung in andere Rinderbestände und
  • Schaffung und Schutz von Paratuberkulose-unverdächtigen Rinderbeständen.

2. Q-Fieber

Unter Q-Fieber (Coxiellose) versteht man eine Infektion mit dem Bakterium Coxiella burnetii. Der Erreger ist weltweit verbreitet. Er besitzt ein breites Wirtsspektrum, wird jedoch überwiegend bei Haus- und Wildwiederkäuern festgestellt. In Naturherden zirkuliert C. burnetii zwischen Wildsäugetieren, Vögeln und Zecken. Letztere dienen als Reservoir (Naturherdreservoir), aber auch als Vektor. Die Zecken bleiben ein Leben lang infiziert, scheiden den Erreger über den Kot aus und können den Erreger transovariell an ihre Nachkommen weitergeben. Q-Fieber ist nicht nicht nur eine Zoonose, d. h., eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheit, sondern auch eine meldepflichtige Tierkrankheit.

Die Krankheitserscheinungen beim Tier sind meistens gering, jedoch besitzt der Erreger Bedeutung als Auslöser von Unfruchtbarkeit und Aborten bei Wiederkäuern. Neuinfektionen oder Aktivierung latenter Infektionen während der Trächtigkeit können zur Besiedelung der Plazenta (Fruchthüllen) und damit verbunden zu seuchenartig verlaufenden Spätaborten und Geburten lebensschwacher Lämmer führen. Beschrieben werden Maßnahmen, die zu einer Unterbrechung der Infektkette einer C. burnettii-Infektion in Betrieben führen. Insoweit verfolgen die Empfehlungen folgende Ziele:

  • Minimierung der herdeninternen Übertragung,
  • Verhinderung der Ausbreitung zwischen den Herden (Wiederkäuer),
  • Vermeidung des Übergreifens der Infektion von Wiederkäuern auf Menschen und
  • Unterbindung der Verbreitung des Q-Fieber Erregers in der Umwelt.

Dabei sind die verschiedenen Bekämpfungsoptionen je nach Lage zu kombinieren.

Die Empfehlungen sollen auch dazu dienen, das Bewusstsein bei Landwirten und Tierärzten für die C. -burnetii-Infektion bei Wiederkäuern, einschließlich des Übertragungsrisikos auf Menschen, zu schärfen.

Veröffentlichung der Langfassung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die genannten Empfehlungen vom 7. Juli 2014 am 1. August 2014 im Bundesanzeiger (BAnz. AT 01.08.2014 B1) veröffentlicht.

Erschienen am im Format Artikel

Zum Herunterladen der Langfassung beim Friedrich-Loeffler-Institut

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