Neues-EU-Tiergesundheitsrecht

Die EU-Kommission arbeitete seit 2013 an einer kompletten Neuordnung des europäischen Tiergesundheitsrechts. Das übergeordnete Ziel war, das „zergliederte“ gemeinschaftliche Tierseuchenrecht – 39 Richtlinien und Verordnungen – in einem einzigen transparenten Rechtsrahmen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Ferner sollte Kohärenz zwischen den Rechtsbereichen Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit hergestellt werden.

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Am 10. Januar 2025 wurde ein Fall von Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln in Brandenburg festgestellt. Weitere Fälle gab es nicht. Als Bestätigung der erfolgreichen Eingrenzung und der geleisteten Bekämpfungs- und Überwachungsmaßnahmen hat die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) den Status "MKS-frei ohne Impfung" für ganz Deutschland am 14. April 2025 wiedereingesetzt.

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