Novellierung Tierärztegebührenordnung

Auf Grund der Weiterentwicklung des veterinärmedizinischen Erkenntnisstands sowie der Änderungen in den wirtschaftlichen Gegebenheiten für den Betrieb von Tierarztpraxen erscheint eine umfassende Novellierung der Tierärztegebührenordnung angezeigt.

Das BMEL ist innerhalb der Bundesregierung federführend für die Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO), die Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen (TAppV) und die Gebührenordnung für Tierärzte (Tierärztegebührenordnung). Die Tierärztegebührenordnung regelt als Verordnung der Bundesregierung die privat-rechtlichen Entgelte für die umfangreichen tierärztlichen Leistungen im kurativen Bereich und ist zuletzt im Jahr 1999 umfassend novelliert worden. Danach erfolgten zweimal pauschale Erhöhungen der Gebührensätze sowie die Einführung spezieller Gebühren für den tierärztlichen Notdienst.

Zum Zweck der umfassenden Novellierung der Tierärztegebührenordnung hat das BMEL über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Projektträgerin die Durchführung einer Studie mit dem Titel „Prüfung der finanziellen und strukturellen Auswirkungen hinsichtlich der Angemessenheit der Gebührensätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)“ initiiert, um für die Bestimmung der Höhe der Gebührensätze eine Grundlage auf wissenschaftlicher Basis zu schaffen.

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