Neue EU-Verordnung über Tierarzneimittel
Die neue EU-Verordnung über Tierarzneimittel ist am 7. Januar 2019 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und ist ab 28. Januar 2022 in den Mitgliedstaaten der Union anzuwenden.
Mit der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel sind vom EU-Gesetzgeber erstmals unmittelbar geltende, harmonisierte Vorschriften für Tierarzneimittel erlassen worden. Diese Verordnung umfasst Bestimmungen zur Zulassung, Maßnahmen nach der Zulassung, zur Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln sowie zu Beschränkungen und Sanktionen und löst die geltende Tierarzneimittel-Richtlinie (Richtlinie 2001/82/EG) ab.
Zeitgleich zur EU-Verordnung über Tierarzneimittel wurde auch die Verordnung (EU) 2019/4 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Arzneifuttermittel erlassen, die die geltende Fütterungsarzneimittel-Richtlinie (Richtlinie 90/167/EWG) ablöst. Diese Verordnung wurde ebenfalls am 7. Januar im EU-Amtsblatt veröffentlicht, tritt am 27. Januar 2019 in Kraft und ist ebenfalls ab dem 28. Januar 2022 anzuwenden. Die EU-Verordnung über Arzneifuttermittel ist ein Rechtsakt des EU-Futtermittelrechts.