Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Tiergesundheit
Die Gesundheit ihrer Tiere zu erhalten ist eine zentrale Aufgabe aller Tierhalter. Tiergesundheit ist die Basis für eine leistungsfähige Landwirtschaft und die Produktion sicherer Lebensmittel. Tiere brauchen für die Erhaltung ihrer Gesundheit gute Haltungsbedingungen, eine wirksame Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen und Tierkrankheiten, geeignete Futtermittel sowie wirksame und zugelassene Tierarzneimittel.
Der Bereich "Tiergesundheit" umfasst die Bekämpfung bestimmter Tierseuchenerreger, die auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene von Bedeutung sind. Sie werden mit staatlichen Maßnahmen bekämpft (anzeigepflichtige Tierseuchen) oder über die man jederzeit einen Überblick erhalten möchte, um gegebenenfalls rasch Maßnahmen zur Bekämpfung ergreifen zu können (meldepflichtige Tierkrankheiten).
Daneben kommen auch vorbeugende Maßnahmen zum Tragen. Vorbeugemaßnahmen dienen der Erhaltung und Förderung der Tiergesundheit und damit mittelbar der Gesundheit des Menschen. Soweit es sich um Nutztiere handelt, tragen sie auch zur Erhaltung erheblicher wirtschaftlicher Werte bei. Dazu steht das Bundesministerium in stetigen Austausch mit den Veterinärbehörden anderer Mitgliedsstaaten sowie Drittländern, den Dienststellen der EU-Kommission sowie der Weltorganisation für Tiergesundheit.
Das BMEL informiert über derzeit vorkommende Tierseuchen und Tierkrankheiten. Tierseuchenbekämpfung ist in Deutschland Teil der staatlichen Gefahrenabwehr. Sie ist im Tiergesundheitsgesetz geregelt und Aufgabe der Länder, wahrgenommen durch die Landkreise und kreisfreien Städte.
Rinder, Einhufer wie Pferde, Schweine, Schafe und Ziegen sind aufgrund von Vorschriften der Europäischen Union zu kennzeichnen. So kann der Weg der Tiere von der Schlachtung bis zur Aufzucht zurückverfolgt werden. Die Rückverfolgbarkeit ist Grundlage für die Aufklärung von Krisen (z. B. Maul- und Klauenseuche, Blauzungenkrankheit, BSE) und das zentrale Element zum Schutz vor der Ausbreitung von Tierseuchen. Sie dient letztendlich der Gesunderhaltung der Tierbestände und auch der Lebensmittelsicherheit.
Alle vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, sind tierische Nebenprodukte. Diese sollen so verwertet und sicher entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden.
Neben den anzeigepflichtigen Tierseuchen gibt es die meldepflichtigen Tierkrankheiten. Meldepflichtige Tierkrankheiten sind auf Haustiere und Süßwasserfische übertragbare Krankheiten. Diese Tierkrankheiten werden nicht mit staatlichen Maßnahmen bekämpft, über sie muss jedoch ein ständiger Überblick vorhanden sein. Die Meldepflicht ist für solche Tierkrankheiten eingeführt worden, die praktische Bedeutung gewinnen können und gut zu diagnostizieren sind. Die Kenntnis der Art, des Umfanges und der Entwicklung dieser Krankheiten ist für die frühzeitige Anwendung geeigneter Bekämpfungsmaßnahmen eine unerlässliche Voraussetzung.
Am 10. Januar 2025 wurde ein Fall von Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln in Brandenburg festgestellt. Weitere Fälle gab es nicht. Als Bestätigung der erfolgreichen Eingrenzung und der geleisteten Bekämpfungs- und Überwachungsmaßnahmen hat die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) den Status "MKS-frei ohne Impfung" für ganz Deutschland am 14. April 2025 wiedereingesetzt.
Seit Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und der Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) im Jahr 2013 ist dem Antrag zur Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens eine nichttechnische Projektzusammenfassung (NTP) beizufügen (§ 31 Absatz 2 TierSchVersV). Die NTP bietet einen umfassenden Überblick zum jeweiligen Tierversuchsvorhaben. Sie bietet Informationen darüber, welchem Zweck die Tierversuche dienen, welchen Nutzen sie verfolgen und was für Schäden bzw. Belastungen bei den eingesetzten Tieren erwartet werden. Angegeben werden auch die Anzahl und die Art der zur Verwendung vorgesehenen Tiere (Mäuse, Ratten usw.) sowie die Erfüllung der Anforderungen, um die Verwendung von Tieren im Voraus zu vermeiden, ihre Zahl im Versuch zu vermindern oder ihr Wohlergehen zu verbessern.
Die Tabellen informieren über die Anzahl der an Schafen und Ziegen nach der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 und der TSE-Überwachungsverordnung durchgeführten Untersuchungen auf Scrapie.
Die Tabellen informieren über die Anzahl der an Schafen und Ziegen nach der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 und der TSE-Überwachungsverordnung durchgeführten Untersuchungen auf Scrapie.
Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Wiederkäuer wie Rinder, Schafe und Ziegen. Krankheitssymptome sind unter anderem Hautveränderungen im Maulbereich, Rückgang der Milchleistung und reduziertes Allgemeinbefinden. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über kleine, blutsaugende Mücken der Gattung „Culicoides“, sogenannte Gnitzen, übertragen. Daher tritt die Seuche saisonal gehäuft in der warmen Jahreszeit auf. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen ungefährlich.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere, hochansteckende und unheilbare Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt und fast immer zum Tod der infizierten Schweine führt. Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich. Seit 2014 verbreitet sie sich in Europa, wobei vor allem östliche Länder betroffen sind.
Rinder, Einhufer, Schweine, Schafe und Ziegen sind aufgrund von Vorschriften der Europäischen Union zu kennzeichnen. So kann der Weg der Tiere von der Schlachtung bis zur Aufzucht zurückverfolgt werden. Die Rückverfolgbarkeit ist Grundlage für die Aufklärung von Krisen (z. B. Maul- und Klauenseuche, Blauzungenkrankheit, BSE) und das zentrale Element zum Schutz vor der Ausbreitung von Tierseuchen. Sie dient letztendlich der Gesunderhaltung der Tierbestände und auch der Lebensmittelsicherheit.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat 2016 das Fachinstitut für Bienenschutz am Julius Kühn-Institut (JKI) eröffnet. Damit wurde die Arbeitsgruppe für Bienenschutz des JKI am Standort Braunschweig zu einem eigenen Institut mit mehr wissenschaftlichem und technischem Personal ausgebaut.