Afrikanische Schweinepest – Nationale Konferenz stellt Prävention in den Vordergrund

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat am 26. Februar 2018 zu einer nationalen Präventionskonferenz zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) eingeladen.

Im Hinblick auf eine mögliche Einschleppung der Tierseuche nach Deutschland kommt der Prävention besondere Bedeutung zu. Hier sind alle Akteure gefragt. Die ASP kann für den gesamten schweinehaltenden Sektor, den Jagdsektor und die Gesamtwirtschaft gravierende Folgen haben. So hätte eine Einschleppung eklatante Auswirkungen auf den Handel. Und auch aus Tierschutzgründen spielen präventive Maßnahmen zum Schutz von Haus- und Wildschweinen eine große Rolle.

Teilgenommen an der Präventionskonferenz haben die zuständigen Ministerinnen, Minister und Senatoren der Länder, fachlich betroffene Bundesministerien, verschiedene Verbände sowie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.

Bereits seit Monaten steht das BMEL auf hoher politischer Ebene wie auch auf Fachebene in engem Austausch mit den Ländern und Verbänden sowie der EU-Kommission. Bilaterale Gespräche haben mit den von der ASP betroffenen Mitgliedstaaten (Tschechische Republik, Polen) stattgefunden.

Einschleppung der ASP nach Deutschland verhindern

Für Deutschland stellt besonders die Einschleppung der ASP über unsachgemäße Entsorgung mitgeführter, mit dem ASP-Virus kontaminierter Lebensmittel im Reiseverkehr eine große Gefahr dar. Daher hat das BMEL eine umfassende Informationskampagne gestartet. Plakate und Handzettel informieren an Autobahnraststätten und -parkplätzen über die sachgemäße Entsorgung von Lebensmitteln. Handzettel stehen Veterinärbehörden und Verbänden zur Verfügung, um u. a. Erntehelfer aus Osteuropa zu informieren.

Wichtig ist zudem die Reduktion des Wildschweinebestandes. Dies soll über eine Intensivierung der Bejagung, erreicht werden. Hierzu hat das BMEL einen Maßnahmenkatalog mit den Ländern abgestimmt. Parallel zur Überarbeitung der Schweinepest-VO soll die bestehende Schonzeit für Schwarzwild aufgehoben werden.

Tierhalter können das Risiko eines Eintrags der ASP in ihre Hausschweinebestände verringern und sich durch entsprechende Hygienemaßnahmen schützen. Das BMEL stellt schweinehaltenden Betrieben hierfür ein Merkblatt mit den wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen zur Verfügung.

Vorbereitet auf den Ernstfall

Zur frühestmöglichen Erkennung von Fällen bei Wildschweinen wurde bereits 2016 die Schweinepest-Monitoring-Verordnung erlassen. Das FLI stellt zudem verschiedene Leitfäden (z.B. Was tun, wenn ein verendetes Wildschein aufgefunden wird) auf seiner Internetseite zur Verfügung.

Rechtliche Anpassungen der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten wurden am 21. Februar 2018 vom Bundeskabinett beschlossen.

Um die Kommunikation zwischen den im Falle eines Seuchenausbruchs beteiligten Behörden der Tierseuchenbekämpfung und der Jagd zu verbessern, fand am 21. November 2017 eine Bund-Länder-Übung „Schwarzwild“ unter Beteiligung aller Länder statt.

Hintergrundinformation

2007 wurde die ASP im Kaukasus festgestellt. Sie hat sich dann in Russland, Weißrussland, Moldawien und der Ukraine verbreitet. Seit 2014 sind Estland, Lettland, Litauen und Polen betroffen. Im Sommer 2017 gab es erstmals Krankheitsausbrüche bei Wildschweinen in der Tschechischen Republik und in der Enklave Kaliningrad sowie bei Hausschweinen in Rumänien. Im November 2017 wurde ASP bei Wildschweinen erstmals in der Region Warschau festgestellt worden.

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