Afrikanische Schweinepest (ASP)
Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich – vereinzelt sind Bestände mit gehaltenen Schweinen betroffen
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere, hochansteckende und unheilbare Virusinfektion, die ausschließlich gehaltene Schweine und Wildschweine befällt und fast immer zum Tod der infizierten Schweine führt. Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich. Seit 2014 verbreitet sie sich in Europa, wobei vor allem südöstliche Länder betroffen sind.
Fälle der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen sind bisher in Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg aufgetreten. Bisher konnte eine weitere Ausbreitung der Tierseuche verhindert werden.
Einzelne Ausbrüche der Afrikanische Schweinepest bei gehaltenen Schweinen gab es zwischen 2021 und 2023 in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Diese Ausbrüche wurden getilgt und die damit zusammenhängenden behördlichen Maßnahmen sowie die Sperrzonen aufgehoben. Im Juni 2024 gab es bei gehaltenen Schweinen einen neuen Fall in Mecklenburg-Vorpommern, im Juli 2024 Fälle in Hessen. Diese, ebenso wie ein singulärer Eintrag im August 2024 in einen Kleinstbestand in Rheinland-Pfalz, wurden ebenfalls bereits getilgt. Im November 2024 infizierten sich auch gehaltene Wildschweine in einem Gehege in Hessen innerhalb des Gebietes, das besonders von ASP bei Wildschweinen betroffen ist.
(Genauere Informationen zu den jeweiligen Fällen finden Sie beim TSIS - TierSeuchenInformationsSystem).
Aktuell
Informationen und Daten zu aktuellen Fällen können über das TSIS - TierSeuchenInformationsSystem abgerufen werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Afrikanische Schweinepest ist eine Tierseuche, sie ist für den Menschen ungefährlich.
- Auch vom Verzehr von gegebenenfalls kontaminiertem Fleisch geht keine Gefahr für die menschliche Gesundheit aus.
- Schweine erkranken jedoch schwer an der Afrikanischen Schweinepest und die Krankheit ist für die Tiere fast immer tödlich.
- Die Tierseuche wird durch den direkten Kontakt von Wildschweinen und gehaltenen Schweinen übertragen, vor allem aber durch virushaltige Lebensmittel. Auch an Jagdgegenständen, Futter, Kleidung, Schuhen und anderen Gegenständen, die in der Landwirtschaft, bei der Jagd oder Freizeitbeschäftigungen in von ASP bei Wildschweinen betroffenen Gebieten genutzt oder gewonnen werden, kann das sehr stabile Virus haften und bereits in geringen Mengen zu einer Infektion führen.
Über die Schweinepest
Unter "Schweinepest" versteht man zwei unterschiedliche virusbedingte Tierseuchen, die "Klassische Schweinepest" sowie die "Afrikanische Schweinepest", abgekürzt "ASP". Beide Tierseuchen befallen gehaltene Schweine und Wildschweine, sind ansteckend und fieberhaft verlaufend. Sie sind auf den Menschen nicht übertragbar. Die "Klassische Schweinepest" und die "Afrikanische Schweinepest" sind unheilbar. Im Seuchenfall ist der gesamte Tierbestand zu töten und unschädlich zu beseitigen. Diese wirtschaftlichen Schäden werden verschärft durch großflächige Sperrzonen mit strengen Handels- und Transportbeschränkungen.
Hauptüberträger sind lebende Schweine, aber insbesondere bei der "Afrikanischen Schweinepest" kommen zusätzlich Transportfahrzeuge und insbesondere eingeführte Lebensmittel und unsachgemäß entsorgte Speiseabfälle infrage. Da das Virus sehr widerstandsfähig ist, hält es sich über Monate bis Jahre in gekühltem, gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch. Solche Produkte – auch Würste – dürfen auf keinen Fall von Reisenden in die EU oder aus betroffenen EU-Ländern mit nach Deutschland gebracht werden.
In Deutschland trat die Klassische Schweinepest zuletzt 2006 bei Hausschweinen und 2009 bei Wildschweinen auf. Die Afrikanische Schweinepest ist aktuell in wenigen Regionen Deutschlands bei Wildschweinen und/ oder bei gehaltenen Schweinen präsent.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) tritt seit 2014 in verschiedenen Ländern der Europäischen Union auf. Diese für Schweine und Wildschweine sehr bedeutsame Tierseuche verbreitet sich – ausgehend von östlich an die Europäische Union angrenzenden Ländern – zusehends in Europa.
Maßnahmen bei Ausbrüchen bei gehaltenen Schweinen
Für die Tierseuchenbekämpfung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden führen die Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung durch. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) unterstützt die epidemiologischen Untersuchungen. Bei einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei gehaltenen Schweinen werden Sperrzonen um die betroffenen Betriebe eingerichtet. Für diese gelten unter anderem Verbringungsbeschränkungen für lebende Schweine und deren Erzeugnisse.
Die Möglichkeit des innergemeinschaftlichen Handels mit Schweinen und Schweinefleisch besteht weiterhin, da das geltende Tiergesundheitsrecht der EU eine Regionalisierung der betroffenen Mitgliedstaaten vorsieht: Verbringungsverbote gelten nur für die Sperrzonen, unter Auflagen sind jedoch auch Ausnahmen möglich (zum Beispiel Untersuchung der Schweine).
Lebensmittel als Infektionsquelle
Das Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt, zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren, übertragen. Unter ungünstigen Bedingungen können unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Reiseproviant ausreichen, um insbesondere Wildschweine zu infizieren. Solche Essensreste sollten daher für Wildschweine unzugänglich entsorgt werden.
Da das Virus außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, kann es auch durch Gegenstände wie Werkzeuge, Schuhwerk oder Kleidung sowie Transportfahrzeuge weiterverbreitet werden. Deshalb sollten Reisende - auch Jagdreisende - und Transporteure sich besonders vorsichtig und verantwortungsvoll verhalten und entsprechende Hygienemaßnahmen beachten.
Vorsorge und Aufklärung sind weiterhin wichtig
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft steht in engem Kontakt mit den Bundesländern und den einschlägigen Verbänden. Bestehende Aufklärungs- und Überwachungsmaßnahmen wurden intensiviert und werden regelmäßig der Situation angepasst. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Jäger und Landwirte, insbesondere Schweinehalter, süd-osteuropäischer Arbeitnehmer sowie von Reisenden – auch durch eine intensivierte Pressearbeit – veranlasst. Außerdem engagiert sich das Ministerium für einen regen Austausch in Bezug auf Afrikanische Schweinepest mit den am aktiven Seuchengeschehen angrenzenden Ländern Polen, Tschechien, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Frankreich. Dabei geht es insbesondere um Fragen einer engeren Zusammenarbeit in den Grenzregionen und besseren Koordinierung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanische Schweinepest. Hierzu fanden bereits einige Treffen auf Minister- und Fachebene statt.
Die funktionierende Früherkennung von möglichen Einschleppungen nach Deutschland ist essentiell, um der Tierseuche im Fall des Falles möglichst wenig Zeit für die Weiterverbreitung zu geben. Sie stellt hohe Anforderungen an Schweinehalter, Tierärzte und Jäger, da eine verstärkte Beprobung auf das Virus der Afrikanische Schweinepest sowohl von gehaltenen als auch insbesondere von Wildschweinen im Rahmen der Untersuchung aller Indikatortiere (Fallwild, krank erlegte und verunfallte Wildschweine) umgesetzt werden muss.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stellt zur Afrikanischen Schweinepest zahlreiche Infografiken in verschiedenen Sprachen sowie weiterführende Informationen und verschiedene Publikationen weiter unten auf dieser Seite zur Verfügung.
Afrikanische Schweinepest: Infografiken zur ASP für Reisende, Landwirte und Jäger - in verschiedenen Sprachen
Weitere Informationen
- Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
- Tierseuchenabfrage - Tierseucheninformationssystem - Afrikanische Schweinepest (ASP)
- Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zur Afrikanischen Schweinepest
- Fleisch oder Milchprodukte im Gepäck? Helfen Sie mit, Tierseuchen zu vermeiden!
- Zentraler Krisenstab berät über Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest