Deutschland wieder frei von Maul- und Klauenseuche (MKS), mehrere Fälle in Ungarn und der Slowakei

Am 10. Januar 2025 wurde ein Fall von Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg festgestellt. Weitere Fälle gab es nicht. Als Bestätigung der erfolgreichen Eingrenzung und der geleisteten Bekämpfungs- und Überwachungsmaßnahmen hat die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) den Status "MKS-frei ohne Impfung" für ganz Deutschland am 14. April 2025 wiedereingesetzt.
Anfang März wurde im Nordwesten Ungarns die Maul- und Klauenseuche nachgewiesen. Inzwischen werden im Umkreis weitere Fälle in Ungarn sowie in der angrenzenden Slowakischen Republik gemeldet.

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Ausbruchsgeschehen in Deutschland

Bei dem Anfang Januar in Brandenburg festgestellten Fall von Maul- und Klauenseuche (MKS) handelte es sich um den ersten Ausbruch in Deutschland seit 1988. Die zuständige Behörde in Brandenburg hatte daraufhin umgehend Sperrzonen eingerichtet, aus denen u.a. der Transport von Tieren und deren Erzeugnissen grundsätzlich verboten war. Die Tierhaltungen innerhalb der Sperrzonen sowie ermittelte Kontaktbetriebe wurden untersucht, um die Ursache und das Ausmaß des Infektionsgeschehens festzustellen. Zudem wurde in den Ländern Brandenburg und Berlin vorübergehend ein "Stand Still" für Klauentiere angeordnet, also ein komplettes Verbringungsverbot für Tiere, die für MKS empfänglich sind. Weitere Fälle wurden trotz der umfangreichen Beprobungen und Untersuchungen nicht festgestellt.

Neben diesen Maßnahmen fanden seit dem Tag der Feststellung des Ausbruchs Beratungen der Bund-Länder Task Force Tierseuchenbekämpfung statt. Das BMEL hatte zudem den Zentralen Krisenstab Tierseuchen einberufen und mit den Bundesländern sowie der EU über das weitere Vorgehen beraten. Ebenso findet der Austausch mit den Verbänden der Agrar- und Ernährungsbranche statt.

Zahlreiche Länder außerhalb der EU hatten im Januar den Import bestimmter Fleisch- und Milchprodukte aus Deutschland zunächst gestoppt. Mit viel Engagement konnte das BMEL rasch Märkte wieder öffnen. Beispielsweise in China und Malaysia, die wichtige Märkte für Milch- und Milcherzeugnisse sind. Oder in Großbritannien, einem sehr wichtigen Exportmarkt für Tiere und tierische Erzeugnisse.

Die Weltorganisation für Tiergesundheit, WOAH, hat auf Antrag Deutschlands am 14. April 2025 den Status "Maul- und Klauenseuche (MKS)-frei ohne Impfung" wieder eingesetzt. Möglich wurde die schnelle Bestätigung des wichtigen WOAH-Freiheitsstatus durch die Einreichung zweier umfassender Dossiers bei der WOAH. Sie wurden im BMEL erstellt – in umfangreicher Zusammenarbeit des BMEL mit den betroffenen Bundesländern Brandenburg und Berlin, dem FLI sowie einem von der EU entsandten Experten. Die offizielle Anerkennung des WOAH-Tiergesundheitsstatus ist von großer Bedeutung für den internationalen Handel.

Ausbruchsgeschehen in Ungarn und der Slowakischen Republik

Anfang März ist in einem Rinderbetrieb im Nordwesten Ungarns die Maul- und Klauenseuche nachgewiesen worden. Es handelt sich um den ersten Ausbruch in Ungarn seit 1973. Inzwischen werden im Umkreis weitere Fälle in Ungarn sowie in der angrenzenden Slowakischen Republik gemeldet. Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass der Ausbruch der MKS in Brandenburg Anfang Januar 2025 und der Ausbruch der MKS in Ungarn Anfang März 2025 in einem Zusammenhang stehen. Mit den betroffenen Ländern steht das BMEL im Austausch. Deutschland stellt Impfdosen zur Verfügung, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Für die Betriebe in Deutschland sind vorsorgende Biosicherheitsmaßnahmen und ständige Aufmerksamkeit elementar, um MKS-Einträgen vorzubeugen und einen erneuten Ausbruch der Seuche zu verhindern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende, in der Regel nicht tödliche Viruserkrankung von Klauentieren, die jedoch auch bestimmte andere Arten betreffen kann. Sie ist weltweit verbreitet.
  • Die MKS ist eine vesikuläre Erkrankung der Klauen, der Maulschleimhaut und des Euters, die klinisch nicht von anderen vesikulären Erkrankungen unterschieden werden kann. Daher ist die Labordiagnostik zur Abklärung von Verdachtsfällen entscheidend.
  • Das Virus wird leicht durch belebte und nicht belebte Vektoren übertragen, insbesondere durch Tiere in der Inkubationszeit oder klinisch betroffene Tiere und deren Erzeugnisse. Es kann sich aber auch über große Entfernungen mit der Luft ausbreiten.
  • Tiere, die von der Krankheit genesen sind, können über einen längeren Zeitraum Träger des infektiösen MKS-Virus bleiben.
  • Die MKS ist für den Menschen nicht gefährlich. Unter den heute üblichen hygienischen Bedingungen geht keine Gefahr für den Verbraucher von pasteurisierter Milch bzw. von Milchprodukten aus. Erfahrungen aus MKS-Seuchengeschehen in der Vergangenheit stützen diese Einschätzung. In der Fachliteratur werden einzelne Infektionen bei Menschen beschrieben, die unmittelbaren und intensiven Kontakt zu erkrankten Klauentieren bzw. mit dem MKS-Virus hatten. In diesen seltenen Fällen kam es zu gutartig verlaufenden Erkrankungen.
  • Die MKS ist eine gelistete Seuche bei der WOAH. Die Seuche hat das Potenzial für eine sehr schnelle Ausbreitung unabhängig von nationalen Grenzen. Sie kann schwerwiegende tiergesundheitliche und sozioökonomische Auswirkungen haben und infolge von Einschränkungen beim internationalen Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen schwere wirtschaftliche Verluste verursachen.

Maßnahmen beim Ausbruch

Fragen und Antworten zum Krisenmanagement beim Ausbruch einer Tierseuche

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Für die Tierseuchenbekämpfung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden führen die Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung durch. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) unterstützt die epidemiologischen Untersuchungen. Bei einem Ausbruch werden Sperrzonen um die betroffenen Betriebe eingerichtet. Für diese gilt ein grundsätzliches Verbringungsverbot für empfängliche Tiere und deren Erzeugnisse. Eine Möglichkeit der Verbringung von empfänglichen Tieren und deren Erzeugnissen besteht auf der Grundlage behördlich genehmigter Ausnahmen weiterhin.

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