Tuberkulose der Rinder

Die Tuberkulose des Rindes ist eine ansteckende, durch Tuberkulosebakterien (Mykobakterium bovis und Mykobakterium caprae) verursachte, chronisch verlaufende Krankheit.

Infektionswege

Die Tuberkulose ist vom Tier auf den Mensch, aber auch vom Mensch auf das Tier übertragbar und gehört somit zu den Zoonosen.
Eine Infektion erfolgt meistens über die Luft (Tröpfcheninfektion). Die Krankheit verläuft zunächst symptomlos, bevor sich geschwülstige Veränderungen und geschwulstartige Knoten (Tuberkel) in den Lymphknoten und den Organen bilden. Beim Rind tritt die Erkrankung sehr häufig in Form der Lungentuberkulose auf. Die Krankheitsdauer kann sich über Jahre erstrecken, bis sie schließlich unter starker Abmagerung zum Tode führt. Im Frühstadium kann die Tuberkulose nur mit Hilfe spezifischer Untersuchungsverfahren erkannt werden. Im fortgeschrittenen Krankheitszustand sind Husten, Atembeschwerden, Abmagerung und Leistungsabfall Zeichen der Erkrankung.

Infektionen können auch über die Aufnahme erregerhaltiger Milch erfolgen. Mykobakterien werden bei der Pasteurisierung von Milch jedoch abgetötet, so dass die Aufnahme von pasteurisierter Milch für den Menschen ungefährlich ist.

Vorkommen der Tuberkulose weltweit

Die Tuberkulose der Rinder ist weltweit verbreitet. In Europa tritt die Erkrankung zurzeit vermehrt in Spanien, Irland und in Großbritannien inkl. Nordirland auf.

Bekämpfung der Rinder-Tuberkulose in Deutschland

Die Tuberkulose der Rinder ist eine in Deutschland anzeigepflichtige Tierseuche. Die Bekämpfungsvorschriften gegen die Tierseuche sind in der "Verordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes  –  (Tuberkulose-Verordnung)" in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. März 1997 (BGBl. IS. 462) in der jeweils geltenden Fassung festgelegt.

Die Tuberkulose der Rinder wurde in Deutschland in den 50er bis 70er Jahren durch regelmäßige Untersuchungen (Tuberkulinproben) und die entsprechend eingeleiteten Maßnahmen erfolgreich bekämpft. Im Jahre 1997 wurde Deutschland der Status „amtlich anerkannt tuberkulosefrei“ zuerkannt. Seither wird die Tuberkuloseüberwachung über die Fleischuntersuchung geschlachteter Rinder sichergestellt. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass sich Rinder mit dem Erreger der Tuberkulose infizieren, zum Beispiel durch den Kontakt zu infizierten Wildtieren. Damit es in solchen Fällen nicht zu einer erneuten Ausbreitung der Tierseuche in Deutschland kommt, werden staatliche Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Diese beinhalten die Untersuchung aller Rinder des Bestandes, die Tötung und unschädliche Beseitigung von erkrankten Tieren sowie Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen.

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