Untersuchungen von klinisch gesunden Wildvögeln auf aviäre Influenzaviren

Der Bundesrat hat am 26. Februar 2016 einer Verordnung zum Wildvogel-Monitoring zugestimmt, die Untersuchungen klinisch gesunder Wildvögel auf aviäre Influenzaviren regelt.

Die Aviäre Influenza (Geflügelpest/ Vogelgrippe, AI) ist eine für Geflügel und andere Vögel hochgradig ansteckende Viruserkrankung. Sie kann in Geflügelbeständen schnell epidemische Ausmaße annehmen. In den letzten Jahren wurde in vielen Fällen vermutet und teils auch nachgewiesen, dass Wildvögel Viren der AI in Geflügelbestände eingeschleppt haben.

Es empfiehlt sich deshalb, auch vor dem Hintergrund der Gefahr einer unbemerkten Zirkulation von niedrigpathogenen AI-Viren (NPAI) und einer möglichen Mutation zu hochpathogenen Virustypen (HPAIV), das Vorkommen des AI-Virus in der Wildvogelpopulation zu beobachten. Bei Wildvögeln ist der Verlauf der NPAI weitgehend symptomlos. Daher ist es sinnvoll, ein aktives Monitoring durchzuführen. Bei diesem werden klinisch gesunde Wildvögel, beispielsweise erlegtes Federwild beprobt. Die Untersuchungen ergänzen das passive Monitoring, bei dem Proben von verendeten Tieren untersucht werden.

Die genehmigte "Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln (Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring-Verordnung - WvGeflpestMonV)" enthält Vorgaben, wie ein aktives AI-Monitoring durchzuführen ist. Zudem regelt es die Berichterstattung über die Ergebnisse der entsprechenden Untersuchungen. Die Verordnung gibt den Ländern einen vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) erarbeiteten Probenschlüssel für die Untersuchung von Proben von Wildvögeln vor.

Die Regelungen sollen insbesondere dazu beitragen, die deutschen Geflügelbestände gesund zu halten, und dienen damit auch dem vorsorgenden und gesundheitlichen Verbraucherschutz.

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