Ferkelbetäubungs-sachkundeverordnung - "Isofluran-Verordnung"
Die Verordnung, die seit dem 17. Januar 2020 in Kraft getreten ist, regelt die Aufhebung des Tierarztvorbehaltes bei der Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration. Sie ermöglicht es Landwirten oder andern sachkundigen Personen, die Narkose mit Isofluran selbst durchzuführen.
Dabei werden hier unter anderem Anforderungen an folgende Punkte geregelt:
- das Tierarzneimittel,
- die Orte der Durchführung der Narkose,
- die Narkosegeräte,
- das Verfahren der Ferkelkastration unter Narkose und insbesondere
- die Erlangung eines Sachkundenachweises.