Tierschutz in der gewerblichen Kaninchenhaltung

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat im Jahr 2014 die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um wichtige Regelungen für Kaninchen erweitert. Damit werden die Haltungsbedingungen der Tiere in der gewerblichen Kaninchenhaltung verbessert - ein wichtiger Schritt für mehr Tierschutz.

Erstmals wurden detaillierte Haltungsbedingungen für die gewerbliche Kaninchenhaltung und -zucht in Deutschland gesetzlich geregelt. Damit ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer tiergerechten Kaninchenhaltung im gewerblichen Rahmen gemacht worden. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Haltung von Kaninchen zu Erwerbszwecken nur durch allgemeine tierschutzrechtliche Vorgaben geregelt, nun enthält die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung einen Abschnitt Kaninchen und damit detaillierte Vorschriften zu deren Schutz.

Gestaltung der Haltungseinrichtungen

So werden konkrete Vorgaben an die Gestaltung der Haltungseinrichtungen gemacht, wie die Bodenbeschaffenheit, das Angebot von Rückzugsflächen und die Betreuung und Pflege. Zudem werden Kaninchenhalter stärker in die Pflicht genommen und müssen mindestens zweimal täglich Kontrollen durchführen. Ausreichende Luft- und Lichtzufuhr sollen unter anderem gewährleisten, dass die Ammoniakkonzentration in den Ställen auf das unvermeidbare Minimum beschränkt wird.

Orientierung an den arteigenen Bedürfnissen der Tiere

Die Verordnung sorgt für mehr Transparenz und erleichtert auf diese Weise die Überwachung der Betriebe durch die Behörden der Länder. So muss der Tierhalter über seine Bestände genaue Aufzeichnungen führen. Wer Zuchtkaninchen hält, wird verpflichtet, den Zuchtverlauf zu dokumentieren, zum Beispiel die Zahl der Würfe pro Häsin und die Zahl der Jungtiere pro Wurf. Die neuen Anforderungen gehen zudem auf die speziellen arteigenen Bedürfnisse der Kaninchen ein. Entsprechend orientieren sich die Regelungen an dem typischen Bewegungsverhalten von Kaninchen. Eine verhaltensgerechte Unterbringung und Pflege der Masttiere wird sichergestellt. Sie dürfen nicht isoliert gehalten werden. Kaninchen haben ein ausgeprägtes Sozialverhalten, bilden stabile Gruppen und nehmen häufig Kontakt miteinander auf. Alle Tiere müssen Zugang zu strukturiertem Raufutter wie Stroh oder Heu und zu geeignetem Nagematerial haben. Damit wird dem typischen Verhalten wie Nagen, Scharren oder Graben Rechnung getragen.

Die Verordnung ist im August 2014 in Kraft getreten. Für bestehende, praxisübliche Haltungseinrichtungen für Zucht- und Mastkaninchen sind teilweise Neu- und Umbaumaßnahmen erforderlich. Daher wird den Tierhaltern für besonders investitionsträchtige Anforderungen bei den bestehenden Haltungsanlagen eine Übergangsfrist von bis zu zehn Jahren für entsprechende Maßnahmen eingeräumt.

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