Schritte zur Tierhaltungskennzeichnung für Marktakteure

Die Tierhaltungskennzeichnung erfolgt in mehreren Schritten. Der Aufwand für tierhaltende Betriebe soll möglichst gering sein. Deshalb müssen Angaben, die der Behörde schon vorliegen, nicht erneut gemacht werden. Das gilt auch für Aufzeichnungen, die bereits aufgrund anderer rechtlicher Vorschriften zu führen sind. Neue Anforderungen an die Tierhaltung sind mit der Kennzeichnung nicht verbunden.

Inländische tierhaltende Betriebe

1. Schritt

Der tierhaltende Betrieb meldet die Anzahl der Tiere und in welchen Haltungsformen diese gehalten werden elektronisch oder schriftlich an die zuständige Landesbehörde (siehe unten).

Die Meldung enthält Informationen zu:

  • dem Namen und der Anschrift des Betriebs und Betriebsinhabers bzw. Betriebsinhaberin.
  • der Registriernummer des Betriebs nach § 26 Absatz 2 der Viehverkehrsverordnung
  • den Haltungseinrichtungen (Nachweise zu nutzbaren Bodenflächen, Auslaufflächen u.a.)
  • Anzahl der Tiere, die in der Haltungseinrichtung gehalten werden sollen
  • der Haltungsform der Tiere

2. Schritt

Die Landesbehörde prüft, ob die Voraussetzungen der Haltungsform erfüllt sind.

3. Schritt

Wenn die Haltungseinrichtung die Anforderungen an die Haltungsform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes erfüllt, legt die Landesbehörde innerhalb von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt der Mitteilung für jede angezeigte Haltungseinrichtung eine unbefristete Kennnummer fest. Aus der Kennnummer ist ersichtlich:

  • die Haltungsform
  • die zuständige Behörde
  • der tierhaltende Betrieb und die Haltungseinrichtung

4. Schritt

Die Landesbehörde führt ein elektronisches Register mit Namen und Adressen der tierhaltenden Betriebe sowie den festgelegten Kennnummern.

5. Schritt

Die Durchführung und die Überwachung liegt bei den Bundesländern. Die zuständigen Behörden haben die Einhaltung der Vorschriften regelmäßig zu kontrollieren.

Zuständige Behörden der Bundesländer

Stand: 30.08.2024

Baden-Württemberg

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL)

https://lkl.lgl-bw.de/Tierhaltungskennzeichnung

 

Bayern

Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)

https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierschutz/tierhaltung_nutztiere/thkg

 

Berlin

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

 

Brandenburg

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSIGV)

https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/tierhaltungskennzeichnung

 

Bremen

folgt

 

Hamburg

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/agrarwirtschaft/tierhaltungskennzeichnungsgesetz-944302

 

Hessen

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

 

Mecklenburg-Vorpommern

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

https://www.lallf.de/tierhaltungskennzeichnung

 

Niedersachen

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

https://laves-nexus.niedersachsen.de

 

Nordrhein-Westfalen

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen

https://tierhaltkennz.vsp-nrw.de

 

Rheinland-Pfalz

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)

https://add.rlp.de/themen/landwirtschaft-und-weinbau/tierkennzeichnung-1

 

Saarland

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/veterinaerwesen/informationen/tierhaltungskennzeichnung

 

Sachsen

Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

https://www.tiergesundheit.sachsen.de/tierhaltungskennzeichnungsgesetz.html

 

Sachsen-Anhalt

folgt

 

Schleswig-Holstein

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IX/_startseite/Artikel2024/III/240725_tierhaltungskennzeichnungsgesetz/thkg

 

Thüringen

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)

https://verbraucherschutz.thueringen.de/lebensmittel/herstellung-von-lebensmitteln

Antragsverfahren für ausländische Lebensmittel & weitere Informationen

Das Vorgehen bei der Kennzeichnung unterscheidet sich für inländische und ausländische Betriebe. Das Antragsverfahren für ausländische Lebensmittel sowie weitere Informationen für Marktakteure finden Sie unter tierhaltungskennzeichnung.de.

Erschienen am im Format Basistext

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