Tierschutz im Zirkus

Tierschutz im Zirkus ist auch wegen der häufigen Ortswechsel und Transporte eine besondere Herausforderung. Zur Unterstützung von Zirkusbetrieben bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereits heute wichtige Hilfestellungen zum Schutz der Tiere an.

Das BMEL hat in den vergangenen Jahren außerdem verschiedene Initiativen ergriffen, um den Tierschutz bei Zirkustieren zu verbessern. Hierzu gehören die Herausgabe der Zirkusleitlinien, der Erlass der Zirkusregisterverordnung und die Überarbeitung des Gutachtens über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren. Sowohl die Zirkusleitlinien als auch das Säugetiergutachten dienen den Tierhaltern und den Überwachungsbehörden als Orientierung bei der Entscheidung, ob eine Tierhaltung die Anforderungen des § 2 des Tierschutzgesetzes entspricht.

Zirkusregisterverordnung erleichtert Kontrolle des Tierschutzes

Mit der Zirkusregisterverordnung sind die Voraussetzungen geschaffen, um die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften bei der Haltung von Wildtieren in Zirkussen besser durchsetzen zu können. Die jeweils nur kurze Verweildauer der Zirkusse an einem Ort führte in der Vergangenheit zu Vollzugsschwierigkeiten bei der Überwachung der tierschutzrechtlichen Vorschriften.

Denn vor Inkrafttreten der Zirkusregisterverordnung war den zuständigen Behörden der Länder vielfach nicht bekannt, ob und wenn ja, mit welchem Inhalt Zirkussen eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz erteilt wurde, ob Auflagen angeordnet wurden und mit welchem Ergebnis vorangehende Kontrollen durchgeführt wurden. Durch die Zirkusregisterverordnung sollen diese Informationen gebündelt und schnell abrufbar zur Verfügung stehen.

Umsetzung mittels zentraler Datenbank der Länder

Die nach der Verordnung erhobenen Daten werden in einer zentralen Datenbank verwaltet.

Konkrete Leitlinien des BMEL zum Umsetzen des Tierschutzes in Zirkussen

Die Überwachung und Einhaltung der hohen Tierschutzstandards in Deutschland ist eine hoheitliche Aufgabe der Länder. Diese haben bereits heute die Möglichkeit und die Pflicht, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu sanktionieren.

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