Tierschutzbericht 2023 der Bundesregierung

Am 13. Dezember 2023 hat die Bundesregierung den von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgelegten Tierschutzbericht 2023 der Bundesregierung beschlossen. Das Tierschutzgesetz sieht vor, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre einen Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes erstattet.

Der Tierschutzbericht 2023 erläutert die Politik der Bundesregierung und blickt nicht nur auf den eigentlichen Berichtszeitraum (2019-2022) zurück, sondern auch auf jüngere Entwicklungen. Dabei geht es gleichermaßen um landwirtschaftlich oder wissenschaftlich genutzte Tiere sowie um Heimtiere. Stichworte sind zum Beispiel:

  • die Tierhaltungskennzeichnung,
  • der Umbau der Tierhaltung,
  • die Haltung von Sauen in Kastenständen und die Ferkelkastration,
  • der illegale Welpenhandel,
  • Tierheime,
  • Transport und Schlachtung,
  • Tierversuche,
  • amtliche Kontrollen sowie
  • Fördermaßnahmen und Forschung.

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