Tierschutzforschungspreis 2020
Der Tierschutzforschungspreis des BMEL
Der Tierschutzforschungspreis geht 2020 nach Tübingen: Das Bundeslandwirtschaftsministerium zeichnet in diesem Jahr Dr. Anne-Katrin Rohlfing von der Medizinischen Klinik des Universitätsklinikums Tübingen aus.
Aufgrund der Corona-Pandemie fand die Preisverleihung durch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner virtuell statt.
Frau Dr. Rohlfing erhielt die Auszeichnung für ihre Arbeit im Rahmen der "Entwicklung eines Verfahrens zur Reduzierung von Versuchen an genetisch veränderten Mäusen im Bereich der Thrombose- und Entzündungsforschung". Sie befasste sich mit der Entwicklung eines Zellkulturverfahrens, welches die Untersuchung genetisch veränderter Blutplättchen (Thrombozyten) ermöglicht.
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Neben der Blutgerinnung sind Thrombozyten zentral an der Entstehung von thrombotischen Erkrankungen (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Lungenembolie) beteiligt. Die Vermeidung und Behandlung derartiger Erkrankungen nimmt einen erheblichen Stellenwert in der Versorgung von ambulanten und stationären Patienten ein.
Mit Hilfe des entwickelten Verfahrens könnten künftig vor der Planung und Durchführung von Tierversuchen wichtige Informationen bereits im Zellkulturverfahren gewonnen werden; auf diese Weise werden bis zu 40 Prozent weniger genetisch veränderte Mäuse im Rahmen dieser Versuche erforderlich sein. So könnte die Nutzung von Versuchstieren im Rahmen der Erforschung der genannten Erkrankungen insgesamt deutlich reduziert werden.
Bundesministerin Julia Klöckner betonte anlässlich der Preisverleihung: "Deutschland nimmt bei der Erforschung und Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen eine Vorreiterrolle ein. Mit unseren Fördermaßnahmen leisten wir einen wesentlichen Beitrag zum Tierschutz. Dazu gehört auch der Tierschutzforschungspreis. Er ist Anreiz und erhöht die Sichtbarkeit entwickelter Methoden. Denn das Ziel ist klar: Wo immer möglich, müssen wir auf Tierversuche verzichten. Dabei verdeutlicht die Forschung von Frau Dr. Rohlfing, welches Potential die CRISPR/Cas-Technologie auch in diesem Bereich hat. Ich gratuliere zu diesem herausragenden Erfolg!"
Forschung voran bringen - Tierversuche verringern
Tierversuche dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn entsprechende Methoden zum Ersatz oder zur Einschränkung von Tierversuchen nicht vorhanden sind.
Die Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere erfordert zudem einen Beitrag der Mitgliedstaaten zur Entwicklung und Validierung derartiger Ansätze.
Um in möglichst allen Bereichen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, Alternativmethoden zu entwickeln und die zugehörige Forschung voranzutreiben, schreibt das BMEL jährlich u. a. den Tierschutzforschungspreis aus.
Der Preis wird an innovative, zukunftsweisende wissenschaftliche Arbeiten vergeben, die einen Beitrag zur Entwicklung von Methoden und Verfahren leisten, durch die Tierversuche ersetzt oder eingeschränkt werden können (Replacement und Reduction).
Entsprechend dem 3R-Prinzip können nachrangig auch Methoden für die Verbesserung der Haltebedingungen von Versuchstieren oder für die Verminderung von Schmerzen, Leiden oder Schäden im Versuch (Refinement) ausgezeichnet werden.
25.000 Euro für die Tierschutzforschung
Die eingereichten Arbeiten werden von den fünf wissenschaftlichen Sachverständigen eines Preiskuratoriums insbesondere mit Blick auf ihre Tierschutzrelevanz und ihres möglichen Einsparpotentials für Versuchstiere bewertet. Er ist mit 25.000 Euro dotiert.
Weitere Maßnahmen des BMEL zum Schutz von Versuchstieren
Ziel des BMEL ist es, Tierversuche auf das absolut notwendige Maß zu beschränken und Versuchstiere bestmöglich zu schützen.
Zu den Maßnahmen des BMEL dafür gehören neben der Vergabe des Tierschutzforschungspreises unter anderem:
- der Betrieb des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren (etwa 1,5 Millionen Euro jährlich),
- die Forschungsförderung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (etwa 400.000 Euro jährlich),
- die Unterstützung der Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen (100.000 Euro jährlich).