Tierschutzgutachten/ Tierschutzleitlinien

Im Auftrag des BMEL werden Gutachten und Leitlinien über Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren erarbeitet.

Die Gutachten und Leitlinien sind zwar nicht rechtsverbindlich, sie unterstützen aber Tierhalter, zuständige Behörden und Gerichte bei der Entscheidung, ob eine Tierhaltung den Vorschriften des Gesetzes entspricht.

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