Vorgaben für die Meldung der Verwendung von Versuchstieren

Die Vorgaben zur Verwendung von Wirbeltieren in Tierversuchen oder zu bestimmten anderen wissenschaftlichen Zwecken finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R). Rechtliche Grundlage für die Erfassung ist die Versuchstiermeldeverordnung.

Erschienen am im Format Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Tierkennzeichnung (Thema:Tierkennzeichnung)

Rinder, Einhufer, Schweine, Schafe und Ziegen sind aufgrund von Vorschriften der Europäischen Union zu kennzeichnen. So kann der Weg der Tiere von der Schlachtung bis zur Aufzucht zurückverfolgt werden. Die Rückverfolgbarkeit ist Grundlage für die Aufklärung von Krisen (z. B. Maul- und Klauenseuche, Blauzungenkrankheit, BSE) und das zentrale Element zum Schutz vor der Ausbreitung von Tierseuchen. Sie dient letztendlich der Gesunderhaltung der Tierbestände und auch der Lebensmittelsicherheit.

Mehr

Lists of establishments in accordance with Annex IV to Regulation (EC) No 999/2001 - Listen von Betrieben nach Anhang IV Verordnung (EG) Nr. 999/2001 (Thema:Futtermittel)

Die Europäische Union (EU) legt Vorschriften zur Vorbeugung, Kontrolle und Tilgung der transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE) fest. Ihr Ziel ist, ein hohes Niveau im Bereich Gesundheitsschutz und Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.

Mehr

Tierschutzkommission beim BMEL (Thema:Ministerium)

Das BMEL beruft seit 1987 auf Grund des § 16b des Tierschutzgesetzes zu seiner Unterstützung in Fragen des Tierschutzes eine Tierschutzkommission. Bevor Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach dem Tierschutzgesetzerlassen werden, hört das BMEL diese an.

Mehr