Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2014

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat der Europäischen Kommission die Daten über die Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2014 übermittelt. In Deutschland wurden rund 2 Millionen Wirbeltiere und Kopffüßer in Tierversuchen eingesetzt.

Dabei schließt der Begriff Tierversuch eine Blutentnahme ebenso ein wie einen operativen Eingriff oder einen Arzneimitteltest. Bei über 80 Prozent der eingesetzten Versuchstiere handelt es sich um Nagetiere, vor allem Mäuse und Ratten, wobei Mäuse etwa 63 Prozent der eingesetzten Tiere ausmachten. Circa elf Prozent der Tiere waren Fische, fünf Prozent Kaninchen und etwa zwei Prozent Vögel. Zusätzlich zu den Wirbeltieren und Kopffüßern wurden etwa 563.600 Fischlarven für Tierversuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendet.

Im Hinblick auf den Schweregrad der Versuche lässt sich feststellen, dass vorwiegend Versuche mit geringer Belastung (etwa 60 Prozent) durchgeführt wurden, während der Anteil an Tierversuchen mit mittlerer Belastung bei etwa 21 Prozent oder schwerer Belastung bei 6 Prozent lag. Der Anteil an Tierversuchen, die vollständig unter Vollnarkose durchgeführt wurden, aus der die Tiere nicht mehr erwacht sind, lag bei etwa 13 Prozent.

In Deutschland werden über die Vorgaben der EU-Versuchstierrichtlinie hinaus zusätzlich auch Tiere erfasst, die für wissenschaftliche Zwecke getötet werden, ohne dass an ihnen zuvor Eingriffe oder Behandlungen vorgenommen wurden - beispielsweise um Organe oder Zellmaterial dieser Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden. Hierzu wurden im Jahr 2014 etwa 789.000 Tiere verwendet.

Gesamtzahl der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere im Jahr 2014
VerwendungszweckAnzahl
Wirbeltiere und Kopffüßer, die in Tierversuchen eingesetzt wurden2.008.537
Larven von Wirbeltieren, die in Tierversuchen eingesetzt oder für wissenschaftliche Zwecke getötet wurden563.600
Wirbeltiere, die für wissenschaftliche Zwecke getötet wurden ohne vorherige Eingriffe oder Behandlungen789.926

Obwohl heute schon viele Fragen der Wissenschaft durch den Einsatz von Zellkulturen, computergestützte Verfahren und weitere Alternativmethoden beantwortet werden können, kann auf den Einsatz von Tieren für wissenschaftliche Zwecke - unter anderem in der medizinischen Forschung - noch nicht verzichtet werden. So dienten rund 43 Prozent der Tiere der Grundlagenforschung und etwa 16 Prozent der Erforschung von Erkrankungen von Menschen und Tieren. Etwa 11 Prozent der Tiere wurden bei der Herstellung oder Qualitätskontrolle von medizinischen Produkten verwendet. Für toxikologische Sicherheitsprüfungen wurden insgesamt etwa 14 Prozent der Tiere eingesetzt. 16 Prozent wurden für sonstige Zwecke, wie zum Beispiel zur Aus- oder Weiterbildung oder für die Zucht von genetisch veränderten Tieren benötigt.

Im Jahr 2014 wurden insgesamt 2.842 Affen und Halbaffen verwendet. Menschenaffen wurden in Deutschland zuletzt 1991 für wissenschaftliche Zwecke verwendet. Bei den Hunden und Katzen beliefen sich die Zahlen der eingesetzten Tiere auf 4.627 bzw. 997, die insbesondere zur Erforschung von Tierkrankheiten sowie für die gesetzlich vorgeschriebene Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfung von Tier- und Humanarzneimitteln zum Einsatz kamen.

Langfristiges Ziel ist es, Tierversuche komplett zu ersetzen

Das BMEL ist bestrebt, die Anzahl verwendeter Tiere in Versuchen zu senken und fördert unter anderem die Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen (set) finanziell und vergibt jährlich den mit 15.000 Euro dotierten Tierschutzforschungspreis zur Förderung methodischer Arbeiten mit dem Ziel der Einschränkung und des Ersatzes von Tierversuchen.

Außerdem ist das Engagement der Bundesregierung zur Senkung der Zahl der für Tierversuche verwendeten Tiere auch Teil der BMEL-Initiative "Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl". Im Rahmen dieser Initiative wurde die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) im Bundesinstitut für Risikobewertung zum "Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren" ausgebaut.

Hintergrund

Am 9. November 2010 ist die EU-Versuchstierrichtlinie 2010/63/EU in Kraft getreten. Deren Umsetzung in nationales Recht im Jahr 2013 hat auch eine Neufassung der Versuchstiermeldeverordnung mit einer Ausweitung der Meldepflicht über die Verwendung von Versuchstieren erforderlich gemacht. So ist nun auch die Verwendung von Kopffüßern (z.B. Kalmare, Kraken), Larven von Wirbeltieren und die Zucht genetisch veränderter Tiere zu melden. Außerdem ist auch der Schweregrad der Schmerzen, Leiden oder Schäden (keine Wiederherstellung der Lebensfunktion, gering, mittel, schwer), dem die Tiere durch die Verwendung insgesamt ausgesetzt waren, zu übermitteln. Die Erfassung der Verwendung von Tieren in Tierversuchen im Jahr 2014 erfolgte erstmals entsprechend den neuen Vorgaben.

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