Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2019

Das BMEL unterstützt die Entwicklung von Alternativmethoden zu Tierversuchen.

Soweit Tierversuche in bestimmten Bereichen unvermeidbar sind, macht sich das BMEL dafür stark, Versuchstieren den größtmöglichen Schutz zu gewährleisten. Ziel bleibt es, Tierversuche auf ein unerlässliches Maß zu beschränken.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat der Europäischen Kommission die Daten über die Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2019 übermittelt. Im Vergleich zum Vorjahr bewegen sich die Zahlen auf einem weitgehend gleichbleibenden Niveau.

Verwendete Tierarten

In Deutschland wurden 2019 rund zwei Millionen Wirbeltiere und Kopffüßer in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes eingesetzt. Bei etwa 75 Prozent der eingesetzten Versuchstiere handelte es sich um Nagetiere, vor allem Mäuse und Ratten, wobei Mäuse etwa 65 Prozent der eingesetzten Tiere ausmachten. Circa 16 Prozent der Tiere waren Fische, rund vier Prozent Kaninchen und etwa 2 Prozent Vögel. Eine Übersicht über häufig in Versuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes verwendete Tierarten in den Jahren 2018 und 2019 gibt die nachfolgende Tabelle.

Tabelle 1: In Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes verwendete Tierarten in den Jahren 2018 und 2019
Tierart20182019
Mäuse1.539.5751.438.336
Ratten222.811196.973
Kaninchen85.19394.240
Vögel30.39335.718
Fische192.040347.543

Demnach wurden 2019 weniger Mäuse und Ratten sowie deutlich mehr Fische im Rahmen von Versuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes im Vergleich zum Vorjahr eingesetzt. Ein Anstieg lässt sich auch bei der Verwendung von Kaninchen und Vögeln feststellen.

Schweregrad der Versuche

Im Hinblick auf den Schweregrad der Versuche lässt sich feststellen, dass die Belastung in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes vorwiegend gering war (etwa 65 Prozent), während der Anteil an Tierversuchen mit mittlerer oder schwerer Belastung bei etwa 24 beziehungsweise fünf Prozent lag. Der Anteil an Tierversuchen, die vollständig unter Vollnarkose durchgeführt wurden, aus der die Tiere nicht mehr erwacht sind, lag bei etwa sechs Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr lässt sich damit insbesondere im Bereich der geringen Belastungen ein Anstieg um etwa vier Prozent feststellen. Im Hinblick auf Versuche mit schweren Belastungen ist ein Rückgang um etwa ein Prozent zu erkennen.

gering (höchstens) 65 Prozent; mittel 24 Prozent, schwer 5 Prozent, keine Wiederherstellung der Lebensfunktion 6 Prozent Schweregrad der Versuche 2019
Abbildung 1: Anteil an Versuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes nach Schwere-grad im Jahr 2019

Verwendung von genetisch veränderten Tieren

Etwa 955.000 Tiere der in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes verwen-deten Tiere waren genetisch verändert. Der Anteil an diesen sogenannten transgenen Tieren lag damit bei etwa 43 Prozent und ist damit im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken (2018: 45 Prozent). Zum Einsatz kamen hier insbesondere transgene Mäuse (etwa 89 Prozent) und Fische (etwa 10 Prozent).

nicht genetisch verändert 56 Prozent, genetisch verändert ohne pathologischem Phänotyp 35 Prozent, genetisch verändert mit pathologischen Phänotyp 9 Prozent Verwendung von genetisch veränderter Tiere 2019
Abbildung 2: Anteil der genetisch veränderten Tiere in Versuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes im Jahr 2019

Wissenschaftliche Versuchszwecke

Obwohl heute schon viele Fragen der Wissenschaft durch den Einsatz von Zellkulturen, computergestützte Verfahren und weitere Alternativmethoden beantwortet werden können, kann auf den Einsatz von Tieren für wissenschaftliche Zwecke - unter anderem in der medizinischen Forschung - noch nicht verzichtet werden. Rund 47 Prozent der in Tierversuchen verwendeten Tiere dienten der Grundlagenforschung und etwa 13 Prozent der Erforschung von Erkrankungen von Menschen und Tieren. Etwa 22 Prozent der Tiere wurden bei der Herstellung oder Qualitätskontrolle von medizinischen Produkten oder für toxikologische Sicherheitsprüfungen verwendet. Rund 18 Prozent wurden für sonstige Zwecke, wie zum Beispiel zur Aus- oder Weiterbildung oder für die Zucht von genetisch veränderten Tieren benötigt.

Grundlagenforschung 47 %, Translationale und angewandte Forschung 13 %, Regulatorischer Zweck und Routineproduktion 22 %, Erhaltung der Art 7 %, Hochschulausbildung 2 %, Erhaltung von Kolonien etablierter genetisch veränderter Tiere 9 % Wissenschaftliche Versuchszwecke 2019
Abbildung 3: In Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes im Jahr 2019 verwendete Tiere nach Versuchszweck

Tierversuche in der Grundlagenforschung

In der Grundlagenforschung spielten auch im Jahr 2019 insbesondere die Untersuchungen im Bereich des Nervensystems und des Immunsystems eine Rolle.

Tabelle 2: Im Rahmen der Grundlagenforschung verwendete Tiere nach Zweck
SchwerpunktAnzahl an Tieren
Onkologie102.457
Kardiovaskuläres System (Blut- und Lymphgefäße)102.854
Nervensystem202.982
Atmungssystem17.901
Gastrointestinales System, einschließlich Leber34.747
Muskuloskelettales System17.550
Immunsystem185.036
Urogenitales System/Fortpflanzungssystem31.220
Sinnesorgane (Haut, Augen, Ohren)26.860
Endokrines System/Stoffwechsel45.116
Multisystemisch108.904
Ethologie, Tierverhalten, Tierbiologie33.033
Andere119.361
Gesamtzahl1.028.021

Tierversuche in der angewandten Forschung

Ein Schwerpunkt bei der Erforschung von Erkrankungen von Menschen und Tieren lag im Jahr 2019 auf dem Bereich der Krebserkrankungen des Menschen. Einen detaillierten Überblick über die Forschungszwecke gibt die folgende Tabelle.

Tabelle 3: Im Rahmen translationaler und angewandter Forschung verwendete Tiere nach Zweck
SchwerpunktAnzahl an Tieren
Krebserkrankungen des Menschen111.168
Infektionskrankheiten des Menschen23.091
Kardiovaskuläre Erkrankungen des Menschen12.269
Nerven- und Geisteserkrankungen des Menschen29.940
Atemwegserkrankungen des Menschen8.014
Gastrointestinale Erkrankungen des Menschen, einschließlich der Leber7.909
Muskuloskelettale Erkrankungen des Menschen2.446
Immunerkrankungen des Menschen16.948
Erkrankungen des urogenitalen/des Fortpflanzungssystems des Menschen2.309
Erkrankungen der Sinnesorgane (Haut, Augen und Ohren) des Menschen4.381
Erkrankungen des endokrinen Systems/des Stoffwechselsystems des Menschen18.453
Andere Humanerkrankungen3.759
Tierkrankheiten18.408
Tierschutz8.229
Krankheitsdiagnose1.878
Pflanzenkrankheiten100
Nicht-regulatorische Toxikologie und Ökotoxikologie7.029
Gesamtzahl276.331

Verwendung von Affen und Halbaffen

Im Jahr 2019 wurden in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes 3.276 Affen und Halbaffen verwendet. Die Zahl dieser Tiere ist damit im Vergleich zum Vorjahr (3.288) weitgehend gleichgeblieben. Menschenaffen wurden in Deutschland zuletzt 1991 für wissenschaftliche Zwecke verwendet.

Verwendung von Hunden und Katzen

Bei den Hunden und Katzen beliefen sich die Zahlen der eingesetzten Tiere auf 3.519 und 954, die insbesondere zur Erforschung von Tierkrankheiten sowie für die gesetzlich vorgeschriebene Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfung von Tier- und Humanarzneimitteln zum Einsatz kamen. Im Vergleich zum Vorjahr zeigte sich damit insgesamt ein Rückgang bei Hunden (2018: 3.979) und ein Anstieg bei der Verwendung von Katzen (2018: 765) in den genannten Bereichen.

Verwendung von Fischen

Im Jahr 2019 wurden in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes 347.543 Fische verwendet. Die Zahl dieser Tiere ist damit im Vergleich zum Vorjahr (ca. 192.040) deutlich gestiegen. Ein Anstieg der Zahl der eingesetzten Fische ließ sich insbesondere im Bereich der Erhaltung der Art (v.a. Untersuchung von Wasserkraftanlagen) feststellen.

Gesamtzahl der verwendeten Tiere im Jahr 2019

In Deutschland werden über die Vorgaben der EU-Versuchstierrichtlinie hinaus zusätzlich auch Tiere erfasst, die für wissenschaftliche Zwecke getötet werden, ohne dass an ihnen zuvor Eingriffe oder Behandlungen vorgenommen wurden – beispielsweise um Organe oder Zellmaterial dieser Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden.

Tabelle 4: Gesamtzahl der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere sowie der zu wissenschaftlichen Zwecken getöteten Tiere im Jahr 2019
ZweckAnzahl an Tieren
Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken2.202.592
Tötung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken699.756
Gesamtzahl2.902.348

Im Vergleich: Verwendung von Versuchstieren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018

Einen detaillierten Vergleich der Daten aus den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 ermöglichen die folgenden Zusammenfassungen (in englischer Sprache):

Daten zur Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2019 (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Daten zur Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2018 (PDF, 693KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Daten zur Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2017 (PDF, 739KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Daten zur Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2016 (PDF, 668KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Daten zur Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2015 (PDF, 662KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Daten zur Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2014 (PDF, 626KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Rückblick: Tierversuchszahlen 2009 bis 2013

Aufgrund von Veränderungen im Erfassungssystem sind die Tierversuchszahlen ab 2014 nicht mit den Daten aus den Vorjahren vergleichbar.
Unter den folgenden Links finden Sie die Tierversuchszahlen der Jahre 2009 bis 2013 zum Herunterladen:

Versuchstierzahlen 2013 (PDF, 212KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Versuchstierzahlen 2012 (PDF, 192KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Versuchstierzahlen 2011 (PDF, 190KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Versuchstierzahlen 2010 (PDF, 202KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Versuchstierzahlen 2009 (PDF, 162KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Langfristiges Ziel: Tierversuche komplett ersetzen

Dem BMEL ist es ein großes Anliegen, Tierversuche möglichst schnell durch Alternativmethoden zu ersetzen und die Anzahl verwendeter Versuchstiere zu reduzieren. Um in möglichst allen Bereichen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, Alternativmethoden zu entwickeln und die zugehörige Forschung voranzutreiben, werden vom BMEL verschiedene Projekte initiiert und unterstützt, die zum Ziel haben, Tierversuche möglichst schnell durch alternative Methoden zu ersetzen bzw. die Anzahl verwendeter Versuchstiere zu reduzieren. Dazu gehören unter anderem der Betrieb des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R), die Forschungsförderung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die Unterstützung der Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen (set) sowie die Vergabe des Tierschutzforschungspreises des BMEL.

Hintergrundinformation zur Erhebung der Versuchstierzahlen

Am 9. November 2010 ist die EU-Versuchstierrichtlinie 2010/63/EU in Kraft getreten. Deren Umsetzung in nationales Recht im Jahr 2013 hat auch eine Neufassung der Versuchstiermeldeverordnung mit einer Ausweitung der Meldepflicht über die Verwendung von Versuchstieren erforderlich gemacht. So ist seitdem auch die Verwendung von Kopffüßern (beispielsweise Kalmare und Kraken), Larven von Wirbeltieren und die Zucht genetisch veränderter Tiere zu melden. Außerdem ist auch der Schweregrad der Schmerzen, Leiden oder Schäden (keine Wiederherstellung der Lebensfunktion, gering, mittel, schwer), dem die Tiere durch die Verwendung insgesamt ausgesetzt waren, zu übermitteln. Die Erfassung der Verwendung von Tieren in Tierversuchen im Jahr 2014 erfolgte erstmals entsprechend den neuen Vorgaben.

Die Europäische Kommission ist nach Artikel 54 der EU-Versuchstierrichtlinie verpflichtet, eine durchsuchbare, frei zugängliche Datenbank zu erstellen und zu unterhalten. Diese Datenbank soll statistische Daten über die Verwendung von Versuchstieren enthalten und jährlich öffentlich zugänglich machen. Die ALURE-Datenbank ist über diesen Link zugänglich. Dort ist zudem ein Erklär-Video veröffentlicht, das detaillierte Informationen über den Umgang mit der Datenbank bietet.

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