Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) misst dem Schutz von Versuchstieren eine hohe Priorität bei. Im Fokus steht dabei das Ziel, Tierversuche zu reduzieren und durch Alternativmethoden zu ersetzen. Das BMEL setzt sich in Deutschland, aber auch europaweit und auf internationaler Ebene intensiv für eine Verbesserung des Tierschutzes bei der Haltung von und dem Umgang mit Versuchstieren ein.
Den rechtlichen Rahmen im Bereich der Haltung und Verwendung von Versuchstieren setzt die Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (EU-Versuchstierrichtlinie). Diese Vorgaben wurden in Deutschland durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes und den Erlass der Tierschutz-Versuchstierverordnung in nationales Recht umgesetzt. Hier finden Sie die aktuelle Fassung der Tierschutz-Versuchstierverordnung. Demnach dürfen Tierversuche nur durchgeführt werden, wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen. Zudem gelten strenge Vorgaben für die Haltung der Versuchstiere sowie für die Genehmigung, Durchführung und Überwachung von Tierversuchen. Sie legen beispielsweise fest, für welche Zwecke Eingriffe und Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren erfolgen dürfen. Bei der Entscheidung über eine Genehmigung muss insbesondere immer geprüft werden, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.
Das 3R Prinzip
Das international anerkannte 3R-Prinzip von Burch und Russel aus dem Jahr 1959 stellt die Grundlage für die Schaffung tierschutzrechtlicher Regelungen und die Umsetzung moderner Forschungsansätze in Deutschland dar. Es ist seit dem Jahr 2010 in der Europäischen Richtlinie 2010/63/EU gesetzlich verankert. Das 3R-Prinzip verfolgt das Ziel, Tierversuche vollständig zu vermeiden (Replacement) und die Zahl der Tiere (Reduction) sowie ihr Leiden (Refinement) in Versuchen auf ein unerlässliches Maß zu beschränken. Durch die Umsetzung der EU-Versuchstierrichtlinie in nationales Recht wurde das 3R-Prinzip in Deutschland gesetzlich verankert.
Aktuelle Maßnahmen unter der Federführung des BMEL zum Schutz von Versuchstieren
Tierschutzforschungspreis 2025 mit vielen Neuerungen
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Das größte Potential zur Reduzierung der Zahl verwendeter Versuchstiere bietet eine intensive Förderung der Entwicklung und des Einsatzes von Alternativmethoden zum Tierversuch. Um in möglichst allen Bereichen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, entsprechende Alternativmethoden zu entwickeln und die zugehörige Forschung voranzutreiben, werden daher von Seiten der Bundesregierung verschiedene Maßnahmen initiiert und unterstützt:
Weitere Maßnahmen unter der Federführung des BMBF:
- Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellte im Zeitraum von 2019 bis 2024 knapp 46 Millionen Euro für die Förderung der Erforschung und Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch bereit, davon allein 8,7 Millionen Euro im Jahr 2024. Zusätzlich wird das 2022 ins Leben gerufene "Bundesnetzwerk 3R" ausgebaut mit dem Ziel, die unterschiedlichen Akteure der 3R-Forschung in Deutschland stärker zu vernetzen, den Wissenstransfer zwischen diesen zu verbessern und somit langfristig den Transfer innovativer Methoden in die Praxis zu fördern.
- Des Weiteren fördert das BMBF in Kooperation mit der Niederländischen Organisation für Gesundheitsforschung und Entwicklung (ZonMW) die Validierung und Implementierung humanbasierter neuer Methoden im regulatorischen Kontext: Die am 6. Januar 2025 veröffentlichte bi-nationale Förderrichtlinie ValNAM verfolgt das Ziel, neue, tierversuchsfreie und für den Menschen relevante Methoden als OECD-Prüfrichtlinien einzuführen oder qualifizierte Modelle für die Wirksamkeitsprüfung neuer Arzneimittel zu etablieren. Damit soll die Anzahl regulatorischer Tierversuche mittel- bis langfristig reduziert und die regulatorische Nutzung humanbasierter neuer Methoden mit verbesserter Translationsrate etabliert werden.
Diese Initiativen und Projekte der Bundesregierung haben zum Ziel, Tierversuche möglichst schnell durch alternative Methoden zu ersetzen bzw. die Anzahl verwendeter Versuchstiere zu reduzieren. Ziel ist, Tierversuche auf ein unerlässliches Maß zu beschränken und den Schutz von Versuchstieren umfassend zu verbessern.
Versuchstierstatistik
Die Zahl der in Deutschland verwendeten Versuchstiere ist im Jahr 2023 das dritte Jahr in Folge deutlich zurückgegangen. Insgesamt wurden rund 1,46 Millionen Wirbeltiere und Kopffüßer in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes eingesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr (2022) sind die Zahlen um rund 16 % gesunken. Die von den Versuchstiereinrichtungen jährlich zu meldenden Zahlen werden vom Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) gesammelt, aufgearbeitet und veröffentlicht. Grundlage für die Erhebungen dieser Zahlen ist die Versuchstiermeldeverordnung. Hier finden Sie die ausführlichen Informationen zu den Versuchstierzahlen 2023.