Maßnahmen zur Überbrückung von Versorgungsengpässen
Bürgerinnen und Bürger in Krisenzeiten zu schützen und zu versorgen ist eine hoheitliche Aufgabe. Sie lässt sich verfassungsrechtlich aus der allgemeinen Verteidigungsaufgabe des Staates und der staatlichen Pflicht zur Daseinsvorsorge für die Bevölkerung ableiten.
Dabei bezieht sich die Daseinsvorsorge nicht nur auf durch militärische Auseinandersetzungen verursachte Krisen, sondern auch auf andere Schadensereignisse wie zum Beispiel Natur- und Umweltkatastrophen. Dies kann auch Unfälle in großtechnischen Anlagen im In- und Ausland oder auch kriminelle sowie terroristische Akte einschließen. Eine der elementarsten Komponenten der Daseinsvorsorge ist dabei ohne Zweifel die Nahrungsmittelversorgung.
Staatliche Ernährungsvorsorge trägt dazu bei, kurzfristig Versorgungsengpässe in Krisensituationen zu überbrücken. Sie bedarf jedoch einer ergänzenden privaten Ernährungsvorsorge. Staatliche und vor allem private Vorsorge ist auch in der heutigen Zeit wichtig. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt einer Versorgungskrise mit Lebensmitteln und der damit eventuell verbundenen Notwendigkeit, in die Versorgung mit Lebensmitteln einzugreifen, als eher gering eingeschätzt wird, haben Ereignisse in der jüngeren Vergangenheit die Anfälligkeit von kritischen Infrastrukturen in unserer modernen Gesellschaft offenbart (z. B. der Krieg in der Ukraine, Naturkatastrophen wie das Elbe-Hochwasser an der Ahr oder die Corona-Pandemie.
Vorsorge verringert die Unsicherheit. Um Vorsorgekrisen bewältigen zu können, wurden in der Bundesrepublik Deutschland rechtliche Grundlagen für die Ernährungsvorsorge und -sicherstellung geschaffen. Die seit Mitte der sechziger Jahre des letzten Jahrhunderts bestehenden Regelungen wurden in den letzten Jahren reformiert. Sie wurden an den heutigen wirtschaftlichen, gesamtgesellschaftlichen und sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen und den Anforderungen eines effizienten Krisenmanagements ausgerichtet.
Auf Grundlage des am 11. April 2017 in Kraft getretenen Ernährungssicherstellungs- und –vorsorgegesetz (ESVG) können in einer Versorgungskrise erforderliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung ergriffen werden.
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