Bund stärkt Lebensmittelüberwachung und gesundheitlichen Verbraucherschutz

Stärkere Risikoorientierung - deutlich mehr Kontrollen – höhere Kontrolldichte

Salmonellen in Eiern, Schimmelpilze in Backwaren - Lebensmittelkontrollen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher vor solchen Gefahren schützen. Regelmäßig überprüfen die Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure der Länder deshalb Lebensmittelbetriebe.

Damit die amtliche Überwachung z.B. von Lebens- und Futtermitteln bundesweit nach den gleichen strengen Grundsätzen erfolgt, sind diese in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, der AVV Rahmen-Überwachung, kurz AVV RÜb, geregelt. Diese Verordnung wurde zuletzt im Januar 2021 vom BMEL optimiert: Die Regelungen zur Häufigkeit der Regelkontrollen sind seitdem verbindlich und die Kontrolleure und Kontrolleurinnen sollen sich noch stärker als bisher auf auffällige Betriebe konzentrieren.

Die Lebensmittelüberwachung erfolgt grundsätzlich risikoorientiert. Die AVV RÜb regelt hierzu die Einzelheiten der Einstufung des Risikopotenzials, das von den Betrieben für die Verbraucherinnen und Verbraucher ausgeht. Je höher das Risikopotenzial, desto häufiger wird ein Betrieb regelmäßig kontrolliert (Regelkontrollfrequenz). Bisher galt für diese Regelkontrollfrequenz der Betriebe das Prinzip der Freiwilligkeit in der Festlegung durch die zuständigen Landesbehörden. Dies hat sich mit der Neuregelung der AVV RÜb geändert.

Erhöhung des Kontrolldrucks in auffälligen Betrieben

Die bisherige Einstufung und Bewertung der Betriebe führte im Einzelfall zu Kontrollhäufigkeitsvorgaben, die dem Risiko der jeweiligen Betriebe nicht angemessen waren. Es macht wenig Sinn, einen vorbildlichen Betrieb in kurzen Abständen immer wieder zu kontrollieren. Mit der Neuregelung wurde dieser Erkenntnis Rechnung getragen, um den Kontrolldruck in auffällig gewordenen Betrieben erhöhen zu können.

Auf Vorschlag des BMEL wurde die bisherige Unverbindlichkeit der zugrunde zu legenden Regelkontrollfrequenzen aufgegeben. Damit besteht seitdem kein Spielraum mehr, die in der AVV RÜb vorgegebenen Regelkontrollfrequenzen zu unterschreiten.

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