Augen auf beim Lebensmitteleinkauf im Internet

Sicher online einkaufen

Lebensmittel im Internet einzukaufen, ist eine praktische Alternative, die Zeit und Wege spart. Gerade für ländliche Regionen bietet der Online-Handel Potenzial, die Versorgung sichern zu helfen. Doch wer Lebensmittel im Internet einkauft, sollte auf seriöse Anbieter achten. Nicht immer erfüllen die dort angebotenen Produkte die bei uns geltenden lebensmittelrechtrechtlichen Bestimmungen.

Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitsgefährdenden Produkten und falschen Werbeversprechen zu schützen, betreibt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeinsam mit den Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder eine zentrale Stelle zur Überwachung des Internethandels. Doch sollten Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von Lebensmitteln im Internet auch selbst besonders genau hinschauen.

Worauf achten?

Grundsätzlich bieten die Siegel der D21-Initiative Sicherheit beim Online-Einkauf. Die Siegel bestätigen, dass ein Online-Händler bei seiner örtlichen Lebensmittelüberwachung registriert ist und somit von dieser auch regelmäßig kontrolliert wird. Bevor man ein Produkt in den Warenkorb legt, sollte man überprüfen, ob die Seite genaue, deutschsprachige Angaben zum Produkt enthält, z.B. die Verkehrsbezeichnung (keine Fantasienamen), das Zutatenverzeichnis, die Nährwertdeklaration, Allergien auslösende Inhaltsstoffe, die Füllmenge.
Wichtig ist auch, dass auf der Seite ein Impressum mit einer vollständigen Adresse (kein Postfach!), Telefonnummer, Email-Adresse und/oder Kontaktformular zu finden ist.

Nahrungsergänzungsmittel

Übrigens: Auch Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich gesehen Lebensmittel. Sie sind unter Umständen nicht geprüft und können sogar gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten, wenn man sie aus dem Internet bezieht. Deswegen raten das BVL und die Länderüberwachungsbehörden:

  • Vorsicht bei schnellen und unrealistischen Erfolgsversprechen!
  • Vorsicht bei vagen Verzehrsempfehlungen!
  • Vorsicht bei Produkten, die exklusiv im Internet vertrieben werden!
  • Vorsicht bei Empfehlungen in Diskussionsforen und Chatrooms! Die "Erfahrungsberichte" entpuppen sich häufig als getarnte Werbung.
  • Informieren Sie sich vor dem Kauf über die Ihnen unbekannten Zutaten.
  • Achten Sie auf Produktabbildungen: Gibt es deutsche Aufschriften, haben die Verpackungen eine seriöse Aufmachung?
  • Online-Apotheken müssen registriert sein. Informieren Sie sich über die Registrierung im Versandapothekenregister (www.dimdi.de – Arzneimittel-Versandapothekenregister).
  • Kaufen Sie Nahrungsergänzungsmittel nicht von Privatpersonen.
  • Nahrungsergänzungsmittel aus dem Ausland können ggf. in Deutschland als Arzneimittel angesehen werden. Ein Import wäre demnach verboten – dem Besteller kann sogar eine Anzeige drohen.

Was tun die Behörden?

Als weltweite Premiere wurde beim BVL im Juli 2013 eine gemeinsame Zentralstelle "Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse", kurz G@ZIELT, angesiedelt. Im Auftrag der Bundesländer fahnden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralstelle nach Angeboten risikobehafteter Lebensmittel, die die Verbraucher evtl. gesundheitlich schädigen oder täuschen können und nach nicht registrierten Lebensmittelunternehmen.

Die Ergebnisse der Recherchen werden an die zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer bzw. der anderen EU-Mitgliedstaaten oder an Drittländer weitergegeben, damit diese weitere Maßnahmen ergreifen können, zum Beispiel das betreffende Angebot im Internet löschen zu lassen oder die Registrierungspflicht durchzusetzen. Schließlich sollen Lebensmittel aus dem Internet genauso sicher sein wie aus dem Supermarkt.

Informationen des BVL zur Überwachung des Internethandels mit Lebensmitteln

Bundesregierung - Lebensmittel im Internet sicher kaufen

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