Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Lebensmittelsicherheit
Alle Lebensmittel, die in Deutschland verkauft werden, müssen sicher sein. Das gilt auch für Importprodukte. Die Sicherheit gewährleistet der verantwortliche Lebensmittelunternehmer. Die Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben wird in behördlichen Lebensmittelkontrollen überprüft.
So müssen Zusatzstoffe und neuartige Lebensmittel zugelassen sein, schädliche Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind verboten. Auch soll durch die Kennzeichnung einfach erkennbar sein, ob zum Beispiel Allergene enthalten sind.
Sichere Lebensmittel zu gewährleisten, ist eine komplexe Aufgabe: Lebensmittel werden zunehmend global gehandelt, Zutaten und Produkte werden neu entwickelt, Krankheitserreger können auftreten und Verbraucherinnen und Verbraucher ändern ihre Essgewohnheiten.
Deshalb gibt es ein EU-weit und international abgestimmtes Sicherungs-System für Lebensmittel. Grundsätzlich ist der Lebensmittelunternehmer für die Sicherheit seiner Produkte und die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben verantwortlich. Das BMEL und seine Behörden sorgen unter anderem dafür, dass Risiken laufend bewertet und die Vorschriften und Strukturen ständig neuen Erkenntnissen angepasst werden. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Regelungen ist Aufgabe der Bundesländer. Für die Haushalte gibt das BMEL Hinweise zur richtigen Lagerung und Verarbeitung sensibler Lebensmittel.
Die Expertinnen und Experten der Lebensmittelüberwachung kontrollierten im Jahr 2023 risikoorientiert 458.939 Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder in Verkehr bringen. Das sind rund 36 Prozent aller Betriebe in Deutschland, die Lebensmittel verarbeiten oder verkaufen.
"Rückstände" sind Reste von Stoffen, die bei der Herstellung von Lebensmitteln eingesetzt werden. So können selbst bei korrekter Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Rückstände in Obst, Gemüse oder Getreide verbleiben. Auch wenn Nutztiere mit Arzneimitteln behandelt werden müssen, beispielsweise im Fall einer Erkrankung oder Infektion, können in Lebensmitteln, die vom Tier gewonnen werden, Rückstände der eingesetzten Stoffe enthalten sein.
Hier finden Sie Informationen zu Lebensmitteln für spezielle Gruppen, neuartigen Lebensmitteln (Novel Food), Nahrungsergänzungsmitteln, Lebensmittelzusatzstoffen und speziellen Lebensmittelgruppen wie Kakao- und Schokoladenerzeugnissen, Fruchtsäften, Honig oder Konfitüren.
Lebensmittelverpackungen, Essgeschirr oder der Schlauch einer Melkmaschine: Lebensmittel kommen während Herstellung, Verpackung, Lagerung, Zubereitung und schließlich Verzehr mit Gegenständen in Berührung, die aus unterschiedlichen Materialien bestehen. Diese Gegenstände werden als Lebensmittelbedarfsgegenstände bezeichnet. Sie sind rechtlich klar geregelt und werden amtlich überwacht.
Gezielte Kontrollen dienen dem gesundheitlichen Verbraucherschutz. Hier ist in erster Linie die Wirtschaft gefordert. Aufgabe der Behörden ist es, risikoorientiert zu überprüfen, ob die Wirtschaft ihrer Sorgfaltspflicht für die Sicherheit und Qualität ihrer Produkte durch Eigenkontrollen nachkommt.
Lebensmittel sind in der Regel frei verkehrsfähig, sofern sie allen lebensmittelrechtlichen Vorschriften genügen. Sogenannte neuartige Lebensmittel (auch Novel Food genannt) bedürfen jedoch einer Zulassung.
Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher ernähren sich bewusst pflanzenbetont und verzichten häufiger auf tierische Produkte. Eine Vielzahl von Alternativen zu Fleisch, Fisch oder Milcherzeugnissen auf pflanz-licher Basis ist heute bereits im Handel erhältlich. Die Gründe für den Griff zu diesen Alternativen sind vielfältig: So spielen Umfragen zufolge gesundheitliche und ethische Gründe sowie umweltverträgliche Erzeu-gung eine wichtige Rolle; manchen schmeckt es einfach besser und ein Großteil ist erst einmal neugierig.
Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher ernähren sich bewusst pflanzenbetont und verzichten häufiger auf tierische Produkte. Eine Vielzahl von Alternativen zu Fleisch, Fisch oder Milcherzeugnissen auf pflanz-licher Basis ist heute bereits im Handel erhältlich. Die Gründe für den Griff zu diesen Alternativen sind vielfältig: So spielen Umfragen zufolge gesundheitliche und ethische Gründe sowie umweltverträgliche Erzeu-gung eine wichtige Rolle; manchen schmeckt es einfach besser und ein Großteil ist erst einmal neugierig.
Lebens- und Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, aus ihnen bestehen oder hergestellt wurden, müssen seit 2004 aufgrund des europäischen Gentechnikrechts, namentlich der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003, EU-weit gekennzeichnet werden.
Bürgerinnen und Bürger in Krisenzeiten zu schützen und zu versorgen ist eine hoheitliche Aufgabe. Sie lässt sich verfassungsrechtlich aus der allgemeinen Verteidigungsaufgabe des Staates und der staatlichen Pflicht zur Daseinsvorsorge für die Bevölkerung ableiten.
Vom 5. bis 7. November 2025 veranstalten das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das Nationale Referenzzentrum für authentische Lebensmittel des Max Rubner-Instituts eine internationale Konferenz zu Food Fraud in Berlin.
In die DLMBK beruft das BMEL gleich viele Mitglieder aus den Bereichen Lebensmittelüberwachung, Wissenschaft, Verbraucherschaft und Lebensmittelwirtschaft. Sie arbeiten ehrenamtlich als unabhängiges Gremium.
Bisphenol A wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in der Vergangenheit wiederholt bewertet. Die EFSA hatte, unter anderem aufgrund noch ausstehender Studienergebnisse, in ihrer Stellungnahme aus dem Jahre 2015 zunächst eine vorläufige akzeptable tägliche Aufnahmemenge (tolerable daily intake, TDI) von 4 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag festgelegt.
Lebensmittelverpackungen, Essgeschirr oder der Schlauch einer Melkmaschine: Lebensmittel kommen während Herstellung, Verpackung, Lagerung, Zubereitung und schließlich Verzehr mit Gegenständen in Berührung, die aus unterschiedlichen Materialien bestehen.
Im Rahmen eines Forschungsprojektes hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Jahr 2013 unerwartet erhöhte Gehalte an Pyrrolizidinalkaloiden (PA) in verschiedenen Teesorten festgestellt.
Als Mutterkorn wird die Überdauerungsform des Pilzes Claviceps purpurea bezeichnet, der auf Gräsern und Getreide aller Art wachsen kann. Ist eine Ähre befallen, bildet sich anstelle eines Kornes ein dunkles Mutterkorn (Sklerotium), welches sich in der Form, Farbe und Beschaffenheit von gesunden Getreidekörnern in der Regel deutlich unterscheidet.