Information zu PCB in Futtermitteln
Nach den PCB-Funden in landwirtschaftlichen Betrieben im November 2018 hatten die zuständigen Behörden alle Sicherheitsmaßnahmen ergriffen.
Zu den Maßnahmen gehörten:
- Proben von Futtermitteln und Lebensmitteln zu nehmen
- Untersagen des Inverkehrbringens und der Verbreitung belasteter Futter- und Lebensmittel
- Sperrung der betroffenen Betriebe
Die Bundesländer sind hierfür zuständig. Sie entscheiden eigenständig darüber, welche Maßnahmen ihre Behörden anordnen und aufheben.
BMEL laufend über den Sachstand informiert
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wurde laufend informiert über den Nachweis von PCB in Futtermitteln, die aus Nordrhein-Westfalen nach derzeitiger Kenntnis an Geflügel, Schweine und Milchvieh haltende Betriebe in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Sachsen-Anhalt geliefert worden waren. Es wurden sowohl Lieferungen von nachweislich belasteten Futtermitteln als auch Lieferungen von potenziell belasteten Futtermitteln in den betroffenen Ländern nachverfolgt.
Als alleinige Ursache für die Belastung der Futtermittel mit PCB sind Lackabsplitterungen in Verladezellen eines Futtermittelherstellers in Nordrhein-Westfalen identifiziert worden. Dabei handelte es sich fast ausschließlich um nicht-dioxinähnliche PCB.
Das BMEL standmit den Ländern in engem Kontakt, um sich über den neuesten Stand der Untersuchungen auf dem Laufenden zu halten.
Auftreten akuter gesundheitlicher Beeinträchtigungen unwahrscheinlich
Eine kurzzeitige Überschreitung von Höchstgehalten in Lebensmitteln bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Verzehr dieser Lebensmittel mit einem gesundheitlichen Risiko verbunden ist. Das Auftreten akuter gesundheitlicher Beeinträchtigungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung in den vorliegenden Fällen unwahrscheinlich, da PCB-Mischungen nur ein geringes akut toxisches Potenzial aufweisen.
Zur Erklärung: Was sind Polychlorierte Biphenyle (PCB)?
Polychloriertes Biphenyl (PCB) umfasst 209 strukturell verwandte chlorierte Substanzen (PCB-Kongenere). Zwölf dieser PCB-Kongenere zeigen eine den Dioxinen ähnliche Molekülstruktur und damit vergleichbare biologische Wirkungen. Sie werden deshalb dioxin-ähnliche PCB (dl-PCB) genannt. Die restlichen PCB-Kongenere haben keine dioxinähnlichen Eigenschaften, damit andere toxikologische Eigenschaften und werden als nicht-dioxinähnliche PCB (ndl-PCB) bezeichnet.