Anhörung und Stellungnahmen zur EU-Tabakproduktrichtlinie

Der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen wurde von der Europäischen Kommission am 19. Dezember 2012 vorgelegt und anschließend in den europäischen Gremien beraten.

Die Tabakproduktrichtlinie hat den Zweck, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten anzugleichen. Sie regelt beispielsweise:

  • den Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxid-Höchstgehalt von Zigaretten,

  • die gesundheitsrelevanten Warnhinweise und sonstigen Angaben auf den Verpackungen von Tabakerzeugnissen,

  • Informations- und Mitteilungspflichten der Hersteller.

Am 19. Dezember 2012 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie vorgelegt: https://ec.europa.eu/health/tobacco/products/revision_en. Die vorhandenen Harmonisierungsvorschriften sollen überarbeitet und dabei Erfahrungen mit der bestehenden Richtlinie sowie neue wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt werden.

Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für die Richtlinie federführend zuständig.

Anhörung und Stellungnahmen der möglicherweise betroffenen Fachkreise

Im Vorfeld der Festlegung der deutschen Verhandlungsposition wurde allen von dem Rechtsakt möglicherweise betroffenen Kreisen die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt und ihnen die Möglichkeit gegeben, im Rahmen einer mündlichen Anhörung im früheren Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ihre Positionen zu erläutern.

Dabei fanden am 13. März 2013 eine mündliche Anhörung mit den Vertreterinnen und Vertretern aus dem Bereich Gesundheitsprävention und Verbraucherschutz sowie der Länder und am 14. März 2013 mit Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Wirtschaftskreise statt. Gemäß dem Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) werden im Sinne der Transparenz die Organisationen, die an diesen Anhörungen teilgenommen haben und die schriftlichen Stellungnahmen im Internet veröffentlicht.

Teilnehmer am 13. März 2013

  • Aktionsbündnis Nichtrauchen (ABNR)
  • Ärztlicher Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit
  • Bundesärztekammer
  • Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG)
  • Deutsche Herzstiftung
  • Deutsche Krebsgesellschaft e.V. (DKG)
  • Deutsche Krebshilfe
  • Deutsche Lungenstiftung
  • Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP)
  • Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ)
  • Frauen aktiv contra Tabak e.V. (FACT)
  • Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord)
  • Wissenschaftlicher Aktionskreis Tabakentwöhnung (WAT)

Teilnehmer am 14. März 2013

  • Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL)
  • Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ)
  • Bundesverband deutscher Tabakpflanzer (BdT)
  • Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA)
  • Deutscher Verband der Aromenindustrie e.V. (DVAI)
  • Deutscher Zigarettenverband (DZV)
  • Fachverband Faltschachtel-Industrie (FFI)
  • Fachvereinigung Hartpapierwaren und Rundgefäße (FHR)
  • Markenverband
  • Philip Morris Germany / International 
  • Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR)
  • Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW)

Erschienen am im Format Artikel

Stellungnahmen der Nicht-Regierungsorganisationen aus dem Bereich Gesundheitsprävention und Verbraucherschutz

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