Übersicht weiterer Informationsquellen zur EU-Holzhandels-Verordnung (EU-Timber Regulation - EUTR)

Eine Zusammenfassung der Rechtsgrundlagen sowie EU- und weltweiter Informationsportale zum illegalen Holzeinschlag

Rechtsgrundlagen

Die Verordnung (EU) Nr. 995/2010 trat am 20. Oktober 2010 EU-weit in Kraft und ist seit dem 3. März 2013 vollständig anzuwenden. Der Gesetzestext ist in allen europäischen Sprachen herunterzuladen.

Infolge dessen wurde in Deutschland eine Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (HolzSiG) erarbeitet um die Befugnisse zur Durchführung von Kontrollen zu regeln, die am 9. Mai 2013 in Kraft getreten ist.  Zur einheitlichen Ausgestaltung der Überwachungstätigkeit der Länder in Bezug auf Waldbesitzer in Deutschland wurde zudem eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zum HolzSiG (HolzSiGVwV) erarbeitet.

Darüberhinaus wurde ein Leitfaden zum besseren Verständnis der EUTR und zur Harmonisierung der Durchsetzung in allen EU-Mitgliedstaaten erstellt. Bestandteil dieses Leitfadens sind einige real aufgetretene Szenarien mit Handlungsbeispielen und Interpretationshilfen der EUTR in Anhang I. Im Leitfaden werden die Begriffe "Inverkehrbringen" (S.3), "Vernachlässigbares Risiko"  (S.4)  sowie "Komplexität der Lieferkette" (S.5) erläutert. Weiterer Inhalt sind Dokumente, aus denen hervorgeht, dass das Holz den geltenden Rechtsvorschriften entspricht (S.6) sowie die Klärung der Produktumfänge "Verpackungsmaterial (S.8) und "Abfall" sowie "Wiedergewinnungsprodukte" (S.9). Die Rolle der von Dritten überprüften Regelungen im Prozess der Risikobewertung und Risikominderung (S.9) wird ebenso erläutert wie die Regelmäßige Bewertung einer Sorgfaltspflicht (S.11), Zusammengesetzte Erzeugnisse  (S.12), der Forstsektor (S. 12) sowie die Behandlung von Holz mit CITES-Genehmigung und FLEGT-Lizenz (S. 12).

Informationsquellen in Deutschland und der EU

Zuständige Behörde ist in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Daher finden sich auf der Internetseite der BLE hilfreiche Informationen zu dem Thema mit Erläuterung der Sorgfaltspflichtregelung und FAQs. Besonderes Augenmerk sollte dort der Auflistung von betroffenen und nicht betroffenen Produktgruppen geschenkt werden, die unter die Holzhandelsverordnung fallen. Außerdem können zwei Durchführungsverordnungen zur EUTR, die FLEGT-Verordnung von 2005 und eine Durchführungsverordnung eingesehen werden.

Als Dienstleister im Falle unklarer Holzherkunft tritt das Thünen-Kompetenzzentrum Holzeherkünfte auf, z.B. zur Bestimmung der Holzart oder der Holzherkunft, zur Überprüfung von Dokumenten sowie zur Information über die Situation in ausgewählten Holzherkunftsländern. 

Die Europäische Kommission informiert u.a. auf ihrer offizielle Homepage ec.europa.eu zur EUTR in englischer Sprache. Ebenfalls hilfreich, da leicht verständlich und gut strukturiert aufgebaut und mit weiterführenden Links, ist die Informationsseite der Europäischen Kommission, die in 24 unterschiedlichen Sprachen angeboten wird.

Informationen über die Situation in verschiedenen Herkunftsländern in Form von sogenannten „Country Profiles“ findet man zum Beispiel bei der anerkannten Überwachungsorganisation NEPCon oder beim Europäischen Holzhandelsverband ETTF.

Vergleichbar dazu ist die Internetseite des sogenannten „risk-tool“ der Forest Legality Alliance, die von der US-Amerikanischen Behörde für Internationale Entwicklung gefördert wird: http://www.forestlegality.org/risk-tool

Weiterführende Informationsquellen

Detailierte und weiterführende Informationen zum Thema Illegaler Holzeinschlag erhält man auch auf

  • dem von der EU geförderten Internetportal des Europäischen Forst-Instituts (EFI) zur FLEGT-Verordnung, mit Informationen über VPA-Länder (Voluntary Partnership Agreements: Freiwillige Partnerschaftsabkommen mit der EU) und einem Newsletter, sowie auf
  • www.illegal-logging.info (Englisch). Diese Seite, finanziert vom Britischen Amt für internationale Entwicklung, bietet Informationen rund um den illegalen Holzeinschlag (insbesondere zur Situation in betroffenen Ländern, Entwaldung, Klimawandel und die politischen Instrumente dagegen) und einen Newsletter.

 

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