Bericht über die Regelungen des § 46 Bundeswaldgesetz vorgelegt
Bericht an den Deutschen Bundestag
Am 17. Januar 2017 ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) in Kraft getreten, welches den § 46 BWaldG neu gefasst hat. § 46 BWaldG regelt in den Absätzen 1 und 2 eine kartellrechtliche Freistellung für bestimmte forstwirtschaftliche Betreuungsdienstleistungen
Nach § 46 Absatz 3 BWaldG hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dem Deutschen Bundestag im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zu berichten, ob und inwieweit die Regelungen in den Absätzen 1 und 2 des § 46 BWaldG weiterhin erforderlich sind, um ein flächendeckendes Angebot forstlicher Dienstleistungen zu angemessenen Bedingungen und den diskriminierungsfreien Zugang zu diesen Dienstleistungen für alle Waldbesitzenden sicherzustellen. Der Bericht soll, unter besonderer Berücksichtigung der zu fördernden Entwicklung der Forstbetriebsgemeinschaften, Vorschläge für gegebenenfalls notwendige Anpassungen der Regelungen enthalten.
Steuerungsgruppe und Anhörung
Zum Zwecke der Evaluierung hat das BMEL eine Steuerungsgruppe aus Vertretern des BMWK, Vertretern der Forstchefkonferenz von Bund und Ländern, Vertretern des Bundeskartellamtes (BKartA) sowie Vertretern des Thünen-Instituts für Waldwirtschaft (Thünen-Institut) eingerichtet. Diese tagte in mehreren Sitzungen von August 2020 bis Juli 2022.
Ziel der Steuerungsgruppe war es, dass Informationsbedürfnis des BMEL und des BMWK für die Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag sicherzustellen. Im Rahmen der Arbeit der Steuerungsgruppe haben das Thünen-Institut, das BKartA und Vertreter der Forstchefkonferenz Berichte und Stellungnahmen abgegeben.
Des Weiteren hat das BMEL in Abstimmung mit BMWK am 4. November 2022 die für forstwirtschaftliche Belange zuständigen Ministerien der Länder, die Landeskartellbehörden, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Geschäftsbereich Bundesforst) und 67 Verbände bzw. Organisationen angeschrieben und um Beantwortung von acht Fragen zur Wirkung des § 46 BWaldG in der Praxis gebeten.
Bericht und Anlagen
Der Bericht wurde dem Deutschen Bundestag übermittelt.
Die Berichte und Stellungnahmen aus der Steuerungsgruppe sowie die Eingaben aus der Länder- und Verbändeanhörung stehen nachfolgend als PDF zur Verfügung:
- Bericht des Thünen-Instituts vom 15. Juni 2022 (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Bericht der Vertreter der Forstchefkonferenz vom 13. Mai 2022 (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Stellungnahme des Bundeskartellamtes vom 13. Juli 2022 (PDF, 141KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Schreiben des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 21. September 2022 (PDF, 433KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Stellungnahmen der Länder und von Verbänden im Rahmen der Anhörung vom 7. November 2022 (PDF, 569KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)