Förderfähige Betriebe im Sinne der Richtlinie zum Investitionsprogramm Landwirtschaft sind landwirtschaftliche Erzeuger und Dienstleister (Lohnunternehmen) und gewerbliche Maschinenringe, um eine hohe Wirksamkeit der Förderung auf großer Fläche zu erreichen.
Nein, Maßnahmen die bereits begonnen wurden, dürfen nicht gefördert werden. Beim Einreichen des Antrags kann ein zusätzlicher Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden. Erst wenn dieser Antrag ausdrücklich von der Rentenbank genehmigt wurde, ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn auf …
Ende Januar 2020 wurde vom Koalitionsausschuss ein Paket beschlossen, mit dem die Bundesregierung erhebliche Mittel bereitstellt, um Anpassungen der Landwirtschaft an gestiegene Klima-, Umwelt- und Naturschutzanforderungen zu erleichtern. Das daraufhin vom Bundesministerium für Ernährung und …
Das Investitionsprogramm Landwirtschaft ist ein neues Programm des Bundes für noch mehr Investitionen in Klima- und Umweltschutz in der Landwirtschaft. Dafür stehen in den Jahren 2021 bis 2024 insgesamt 816 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Förderschwerpunkt liegt auf Investitionen in moderne …
Die deutsche Landwirtschaft steht vor den Herausforderungen eines immer stärker werdenden globalen Wettbewerbs bei gleichzeitiger Verschärfung des Klimawandels. Ebenso steigen die gesellschaftlichen Ansprüche sowie die politischen Zielsetzungen an Klima-, Gewässer- und Artenschutz sowie …
Antragsteller können nur Investitionsförderung im Rahmen des Investitionsprogramms Landwirtschaft erhalten, wenn die entsprechende Technik auf einer sogenannten Positivliste aufgeführt wird. Eingang in diese "Positivliste" finden nur Techniken, die einen nennenswerten Nutzen für den Klima- und …