Ja, dies ist nur dann erforderlich, sofern die Gegenstände Kontakt mit Schwarzwild, Blut, Kot, Körperflüssigkeiten oder Geweberesten von Schwarzwild hatten (zum Beispiek Bekleidung, Jagdstiefel, usw.) Diese sollten sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. Hierfür sind geprüfte …
Sie können den Fund unter Angabe der Geokoordinaten des Fundortes in der so genannten "Tierfund-App" eingeben, die unter www.tierfund-kataster.de heruntergeladen werden kann. Er wird dann automatisch der zuständigen Behörde gemeldet, die die weiteren Schritte einleitet. Wenn Sie die App nicht auf …
Das von der zuständigen Behörde eingerichtete gefährdete Gebiet und die Pufferzone werden von der zuständigen Behörde öffentlich bekannt gemacht – in der Regel über die Tagespresse. Darüber hinaus werden die betroffenen Gebiete mit Schildern gekennzeichnet. Bei Fragen können sie sich an die für das …
Grundsätzlich kann man ohne Bedenken im Wald spazieren gehen. Es ist möglich, dass in eng begrenzten Gebieten, in denen die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt wurde, ein Betretungsverbot oder ein Gebot zur Benutzung bestimmter Wege durch die zuständige Behörde verhängt wird. Die jeweils …
Nein, wir gehen davon aus, dass nur ordnungsgemäß erschlachtetes Schweinefleisch von gesunden Tieren verfügbar ist. Unabhängig von ASP sollten Verbraucher immer die im Umgang mit Lebensmitteln üblichen Hygienemaßnahmen beachten.
Verbraucher können nicht erkennen, dass es sich um möglicherweise ASP-virushaltiges Schweinefleisch handelt, insbesondere dann, wenn es sich um verarbeitete Erzeugnisse handelt. Schlachtkörper von Schweinen mit pathologisch-anatomischen Veränderungen, die im Wesentlichen durch punktförmige Blutungen …
Es geht hier nicht um die menschliche Gesundheit, denn ASP stellt für den Menschen keine Gefahr dar, sondern um die Tiergesundheit, denn ASP-Virushaltiges Schweinefleisch könnte bei unsachgemäßer Behandlung oder unsachgemäßer Entsorgung zur Weiterverbreitung der Seuche beitragen.
Ja, das ASP-Virus ist für den Menschen ungefährlich. Das Inverkehrbringen von Fleisch von Wildscheinen und Hausschweinen aus den Restriktionsgebieten ist aus Gründen der Tiergesundheit verboten.