Tierschutz im Zirkus ist auch wegen der häufigen Ortswechsel und Transporte eine besondere Herausforderung. Zur Unterstützung von Zirkusbetrieben bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereits heute wichtige Hilfestellungen zum Schutz der Tiere an.
Neben den anzeigepflichtigen Tierseuchen gibt es die meldepflichtigen Tierkrankheiten. Meldepflichtige Tierkrankheiten sind auf Haustiere und Süßwasserfische übertragbare Krankheiten. Diese Tierkrankheiten werden nicht mit staatlichen Maßnahmen bekämpft, über sie muss jedoch ein ständiger Überblick …
Soweit Tierversuche in bestimmten Bereichen unvermeidbar sind, macht sich das BMEL dafür stark, Versuchstieren den größtmöglichen Schutz zu gewährleisten. Ziel bleibt es, Tierversuche auf ein unerlässliches Maß zu beschränken.
Um ein Einschleppen von Tierseuchen in die Europäische Union zu vermeiden, ist das Mitbringen von Fleisch und Milch sowie daraus hergestellter Erzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) grundsätzlich untersagt.
Zahlreiche Veterinärzertifikate für den Export von Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen in Drittländer verlangen die Bestätigung der Freiheit Deutschlands von ASP. Dies kann derzeit von Deutschland nicht mehr bestätigt werden. Ab wann die Einfuhr versagt wird, wird von den Drittländern …
Die Mitarbeit der Schweinehalter ist entscheidend! Vorrangiges Ziel ist es, den direkten und indirekten Kontakt von gehaltenen Schweinen mit Wildschweinen zu verhindern! Der Landwirt muss seinen Bestand so abschotten, dass jedweder Kontakt seiner gehaltenen Tiere aber auch des Futters und Einstreu …
Beim Ausbruch in Schweinebeständen müssen alle Schweine der betroffenen Bestände getötet und unschädlich beseitigt werden. Es werden großflächige Sperrzonen, darunter eine Schutzzone (Radius von mindestens drei Kilometern um den betroffenen Betrieb) und eine Überwachungszone (Radius mindestens zehn …